Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Sexualkunde gilt auch für religiöse Fanatiker und Baptisten können auch eine gefährliche Parallelgesellschaft darstellen.
Zu den Fakten: Ein Baptistenehepaar hat ihren Kindern verboten zu einer Schulveranstaltung zu gehen, bei dem sexualkundetechnisch was erklärt worden ist. Das wurde mit 80 Euro Busgeld belegt. Dagegen zogen die Eltern vor das oberste deutsche Gericht und beriefen sich auf ihre Religionsfreiheit. Zu Unrecht, sagten die Richter in Karlsruhe. Die Schulbildung sei für alle gleich und das gelte somit auch für die Baptistenkinder. Alles andere würde Parallelgesellschaften fördern, in denen Eltern ihre Kinder nur noch nach deren Vorstellungen zur Schule lassen. Ein richtiges Urteil, dass Beifall verdient.
Vor drei Jahren hat die bayerische Staatsregierung in einem ähnlichen Fall
schmächlich versagt. Manchmal muss Karlsruhe wirklich alles erstmal erklären...