Lutz wer? - Wikipedia.de durch Linkspartei-MdB abgeschaltetGeschrieben von SoWhy in Law & Nonsense , Politik for Dummies , Wide (and) Wild Web | Samstag, 15. November 2008 |
Wikipedia ist toll. Und das sage ich nicht nur, weil ich ein Administrator dort bin. Nein, viele Deutsche, wie Leute aus aller Welt, verlassen sich mittlerweile darauf, dort Informationen zu bekommen und sich zu informieren. Dafür isses ja auch gedacht und geeignet.
Die Wikimedia Deutschland betreibt zu diesem Zweck, weil "de.wikipedia.org" nicht für jedermann klar ist, die Domain wikipedia.de als Umleitung. Eben jene wurde jetzt vom LG Lübeck per einstweilige Verfügung gezwungen, diese Domain abzuschalten. Wieso? Weil ein Bundestagsmitglied der Linken, namentlich Lutz Heilmann, meinte, die Tatsache, dass der Artikel über ihn bei Wikipedia den SPIEGEL zitiert, ein Grund wikipedia.de anzugreifen. Also hat er beim LG Lübeck o.g. einstweilige Verfügung erwirkt. Komischerweise scheint er nichts dagegen zu haben, dass der SPIEGEL noch immer genau das alles über seine Stasi-Vergangenheit im Internet verbreitet. Die Aktion dürfte ihm jedoch kaum Freude einbringen. Vorher kannte kaum jemand seinen Namen und niemand hat sich interessiert für seine Vergangenheit - jetzt ist es was anderes. Jetzt geht die Story durchs Netz und innerhalb der nächsten Tage werden viel viel mehr Leute genau das wissen, was er eigentlich durch diese Verfügung geheimhalten wollte. Und zusätzlich kann man annehmen, dass sich "Die Linke" jetzt mit Vorwürfen der Zensur auseinandersetzen muss, die freies Wissen für jedermann verbieten will, sobald ihr das Wissen nicht mehr passt. Im Endeffekt hat Herr Heilmann, der Wikipedia.de abschalten wollte, der Wikipedia wohl eher einen Gefallen getan. Denn Wikipedia hat ja nur den SPIEGEL zitiert...und das ist nicht verboten... Dazu unter anderem:
Ein schönes Schlusswort dazu habe ich noch gefunden bei scharf links: Heilmann hat mit diesem Vorgehen gleich zwei Auszeichnungen verdient: Der "Depp des Tages" steht ihm für die offensichtliche Unkenntnis zu, dass er mit seiner Einstweiligen Verfügung den Artikel auf Wikipedia nicht unterdrücken kann. Statt dessen erreicht er, dass nun das Interesse an diesem von ihm so gern unterdrückten Artikel schlagartig steigt. Vermutlich haben heute bereits Hunderttausende, die sich sonst überhaupt nicht für Lutz Heilmann und seinen Werdegang interessieren, den Artikel gelesen. Zahlreiche Medien berichten nämlich über den Skandal. Seiner Partei und seiner Fraktion erweist er damit auch einen Bärendienst. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen... ;-) Update: Nun auch die Story in den "traditionellen" Medien, so zum Beispiel: Reliktfreundliches BundesverfassungsgerichtGeschrieben von SoWhy in Law & Nonsense , Politik for Dummies | Donnerstag, 13. März 2008 |
Was wurde das BVerfG nicht mit Lobeshymen bedacht, als es in den letzten Wochen den Gesetzgeber in die grundgesetzlichen Schranken verwieß, erst bei der Online-Durchsuchung, dann bei der Kennzeichungen-Überwachung. Der einzige Hüter der Freiheitsrechte sei es, ein Hort voll Persönlichkeitsrecht und frei von unnötigen staatlichen Eingriffen.
Nunja, die Entscheidungen mögen richtig gewesen sein, ein Grund für voreilige Freude über die ach so liberalen Richter waren sie jedoch nicht. Ein Verfasssungsgericht darf nicht allein an Einzelentscheidungen gemessen werden, vielmehr muss das Gesamtbild stimmen. Und dazu gehören auch kleine, wenig beachtete Entscheidungen. Wie zum Beispiel zur Verfassungsmäßigkeit des § 173 StGB, des berühmten Inzestparagraphen. "Reliktfreundliches Bundesverfassungsgericht" vollständig lesen Später Sieg für die Öffentlich-RechtlichenGeschrieben von SoWhy in Law & Nonsense , Learning by studying , Politik for Dummies | Mittwoch, 12. September 2007 |
Und auch für mich. Wie das Bundesverfassungsgericht am gestrigen Dienstag urteilte verstieß die von den Ländern festgesetzte Rundfunkgebühr, die unter dem Vorschlag der KEF blieb, gegen die Rundfunkfreiheit. Das bedeutet höhere Gebühren ab 2009, die wohl die wenigstens freuen dürften, aber es bedeutet auch Gerechtigkeit. Stoiber und Co. wollten mit den Gebühren Medienpolitik betreiben, wollten den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorschreiben, was sie dürfen und was nicht. Und haben, nachdem die Rundfunkfreiheit aus Art. 5 I GG ihnen dies nicht erlaubt, es durch die Höhe der Gebühren versucht. Weniger Geld bedeutet weniger Möglichkeiten, so das Kalkül. Dem hat das oberste Gericht einstimmig einen Riegel vorgeschrieben. Ja, man könne von den Vorschlägen der KEF abweichen, aber nur, wenn es sozial geboten ist, nicht wenn es politisch oppurtun scheint.
Aber die Rundfunkanstalten sollten auch nicht zuviel auf diesen Sieg halten. Zwar stärkte das Bundesverfassungsgericht das "duale System", aber nicht um jeden Preis. Höhere Quoten dürfen nicht die Motivation von ARD, ZDF und DeutschlandRadio sein - sondern höhere Qualität. Ansonsten lassen sich höhere Gebühren nicht mehr rechtfertigen und dann wird auch die KEF dem einen Riegel vorschieben müssen. Aber nicht die Ministerpräsidenten nach politischen Motiven, sondern Fachleute nach fachlichen Gründen. Die Öffentlich-Rechtlichen müssen also auch beweisen, dass sie der Verantwortung gerecht werden können. Wieso das auch ein Sieg für mich ist? Nun, im Sommersemester 2006 stellte Prof. Dr. Peter M. Huber, der auch die Länder vor dem Bundesverfassungsgericht in dieser Sache mitvertreten hat, eine Hausarbeit, die genau diesen Tatbestand zum Gegenstand hatte. Ich habe damals bereits, wie sich heute zeigt, korrekt argumentiert und die Festsetzung mit Abweichung als verfassungswidrig bezeichnet. Damals wusste ich noch nicht, dass mein Prof anderer Meinung war, aber es ist schön zu sehen, dass ich Recht hatte. Es erfüllt mich mit einem gewissen Gefühl innerer Zufriedenheit ;-) Von Abgeordneten und ihren NebeneinkünftenGeschrieben von SoWhy in Law & Nonsense , Politik for Dummies | Donnerstag, 5. Juli 2007 |
Neun Mitglieder des deutschen Bundestages haben geklagt. Und beinahe hätten sie gewonnen. Denn, wie Heribert Prantl es schreibt, vier der Richter des zweiten Senats haben eine sehr komische Vorstellung vom demokratischen Abgeordneten. Es ist wohl kein Zufall, dass von den Klägern fünf der CDU/CSU angehörten, drei der FDP und nur einer der SPD und auch die Richter, die in ihrem Sinne votierten, drei von der CDU/CSU nominiert wurden und einer von der SPD. Man muss die Kritik von Wolfgang Neskowitsch (ehemaliger BGH-Richter, Linke) doch ernst nehmen, der die Mauscheleien bei der Richter-Benennung der obersten Gerichtshöfe beklagt. Auch in diesem Fall ging die Entscheidung an den Parteigrenzen entlang, mit zwei Abweichlern auf beiden Seiten. Dies führte zu einem Patt von 4:4, als es darum ging, ob die Pflicht der Abgeordneten zur Offenlegung von Nebeneinkünften verfassungsgemäß sei. Und weil es einen Patt gab, wurde die Klage gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 BVerfGG abgewiesen.
Und das auch zu Recht. Natürlich gibt es gute Gründe, die Offenlegung zu verneinen. Der Neid kann wirklich erweckt werden, wenn Abgeordneter A mehr verdient als Abgeordneter B. Auch das Recht der Privatsphäre wird dadurch verletzt, wenn jeder sagen muss, was er verdient. Müssen ja normale Bürger auch nicht. Aber normale Bürger sind auch keinen Wählern verpflichtet. Abgeordnete des Bundestages haben eigentlich nur einen Herren, nämlich die Bürger in ihrem Wahlkreis. Natürlich können und sollen sie nebenbei, vor allem Selbstständige, ihre Berufe weiterausführen, denn entgegen aller Mythen, enden die Amtszeiten der Mitglieder des Bundestages auch mal eines Tages und dann stünden sie, im Gegensatz zu all den Beamten, vor dem Nichts. Das kann nicht der Sinn sein. Doch das soll ja nicht verboten werden. Es wird ihnen nur vorgeschrieben, ihr Nebeneinkommen in sehr groben Rastern, 1000-3500, 3500-7000 und mehr als 7000 € im Monat anzugeben, damit der Bürger wenigstens grob sehen kann, was los ist. Und damit auch solche Abgeordneten aussieben kann, die wirklich übermäßig viel nebenbei verdienen, Geld, das den Verdacht begründen kann, der Abgeordnete diene vielen anderen Herren nebenbei, so dass er entweder mehr Zeit dafür als auf sein Mandat verwendet oder sich dadurch in seinen Entscheidungen manipulieren lässt. Nicht ohne Grund wurde, nach den Erfahrungen mit den Honoratioren-Parlamenten von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes festgeschrieben, dass Abgeordnete genug vergütet werden sollen, dass sie ihr Mandat ohne Abhängigkeit von außen ausüben können, aber auch sollen. Das Gesetz zur Offenlegung der Nebeneinkünfte garantiert dies vielleicht nicht, aber es hilft mit, dies zu erreichen. Denn wer anderen Herren im Übermaß dient, der erfüllt sein Mandat nicht wie gedacht. Und das müssen die Wähler auch wissen... Feiges BundesverfassungsgerichtGeschrieben von SoWhy in Law & Nonsense , Politik for Dummies | Mittwoch, 6. Juni 2007 |
Oftmals, vor allem in den letzten Jahren, war es das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das sich schützend vor den Bürger gestellt hat, wenn der Staat, vor allem die versammelten Innenminister, mal wieder kräftig an den Grundrechten rumgekürzt hatten. Das war so beim großen Lauschangriff und bei der Cicero-Durchsuchung, um zwei Beispiele zu bringen. Doch im Zuge des G8-Wahnsinns scheint die Angst vor einer "Blamage" (durch Demonstrationen) des Landes beim G8-Gipfel nach den Vorfällen in Rostock am Wochenende nun auch das oberste Gericht erreicht zu haben.
So schreibt Udo Vetter im law blog treffend: "Der Schwarze Block kann sich heute gleich zwei Erfolge auf die Fahnen schreiben. Er hat der Versammlungsfreiheit einen Nackenschlag versetzt. Und er hat das höchste deutsche Gericht so in Angst und Schrecken versetzt, dass es meint, sich vor einer mutigen und notwendigen Entscheidung drücken zu können." Wohl wahr, denn nun reiht sich das BVerfG in die Reihe der Feiglinge ein, die Angst haben, die Bewahrung von Bürgerrechten führe automatisch zu Gewalt und Chaos. Das Gegenteil ist der Fall. Treu Ben Franklin wird man sagen müssen, dass die Beschneidung der Freiheit zugunsten der Sicherheit dazu führen wird, dass es am Ende weder das Eine noch das Andere geben wird. Dazu auch: 24stunden.de. Ich würde auch tippen, dass Heribert Prantl in der SZ einen, Herrn Vetter zustimmenden, Kommentar bringen dürfte. Kostenersparende SpitzelGeschrieben von SoWhy in Law & Nonsense , Politik for Dummies | Freitag, 18. Mai 2007 |
Heribert Prantl demontiert in seinem heutigen Kommentar die von der Bundesregierung geplante Kronzeugen-Regelung schon ziemlich gut. Die Aushöhlung der Gleichberechtigung und die gesetzliche Aufforderung zu Falschaussagen sind genauso gute Argumente wie der Verweis auf den praktischen Nutzen solcher Regelungen, der bei knapp 0 liegt. Nur den offensichtlichsten Punkt lässt er weg.
Befürworter der Regelung verweisen gerne darauf, dass es doch okay sei, wenn man einem Straftäter Straferlass gewährt, wenn man dadurch 5 fangen könne, die man sonst nicht verhalten würde. Zu Recht sagt Prantl, dass der eine aber nicht nur deshalb begünstigt werden dürfe, weil er andere verpfeife, zu seinem eigenen Verhalten aber nichts sage. Der eigentliche Hintergrund der Regelung ist klar: Indem der Staat Straftäter für seine Zwecke einspannen will, spart er sich die Kosten ein, die er ausgeben müsste für Polizeikräfte und deren Ausrüstung, die, richtig ausgerüstet, motiviert und bezahlt, selbst ohne Schäubles Stasi-Gesetze in der Lage wären, viel mehr zu bewirken als ein Kron"zeuge". Der Sinn der Regelung ist es also, sich Ausgaben zu sparen, indem man dafür ein wenig Gerechtigkeit und Gleichbehandlung aufgibt. Nützen wird es kaum, wie die Praxis damals schon bewiesen hat, als es solche Regelungen gab. Aber allein die Bereitschaft, so ein Gesetz zu machen, ist beunruhigend. Treue VasallenGeschrieben von SoWhy in Law & Nonsense , Politik for Dummies | Dienstag, 24. April 2007 |
Der bayerische Verfassungsgerichtshof ist nach der bayerischen Verfassung dazu berufen, den Bürger zu schützen vor der bösen Legislative und Exekutive, die immerzu die Grundrechte der bayerischen Verfassung verletzten wollen. Soweit zur Theorie.
In der Praxis sieht das natürlich anders aus: Der oberste Gerichtshof des Freistaats ist besetzt mit CSU-treuen Freizeitrichtern, deren Hauptaufgaben an anderen Landesgerichten liegen und die nur bei Bedarf sich zusammensetzen. Wenn sie sich einmal dazu bequemen, begnügen sie sich generell damit, die Politik der Staatsregierung abzunicken. So auch dieses Mal: Der Gerichtshof hatte sich mit den Verfassungsbeschwerden mehrerer Eltern zu befassen, die sich, bzw ihre Kinder, durch das Büchergeld der CSU-Regierung in ihrem Grundrecht auf freie Bildung verletzt sehen, da es eigentlich kein Schulgeld geben dürfen soll. Das sieht der BayVGH naturgemäß anders und hat entschieden, dass das Büchergeld verfassungsgemäß sei. Nicht überraschend, dass die theoretisch obersten Richter ihre bisherige Linie der Nicht-Kritik der Regierung fortsetzen. Der Verfassung aber schadet es. Ethik > ReligionGeschrieben von SoWhy in Law & Nonsense , Politik for Dummies , Thinking versus Believing | Freitag, 20. April 2007 |
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht immer ein Haufen Wahnsinniger, die mit dem Grundgesetz machen was sie wollen, wie manch ein Dozent einem weiß machen möchte. Hin und wieder beweisen sie auch gerade zu unerschütterliche Grundgesetz-Anwendung, die sich auch gegen die Lobby-Interessen durchsetzt.
So auch in diesem Fall: Eine 13-jährige1 hat Verfassungsbeschwerde eingelegt gegen eine Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg, das den von Union und Kirchen heraufbeschworenen Untergang des westlichen Abendlandes durch staatlichen Ethik-Unterricht nicht für gegeben ansah und entschied, dass diese junge Dame auch weiterhin Ethik machen müsste. Wenn sie Religion haben wolle, habe sie ja die Möglichkeit das freiwillig zu belegen. Nun ist Berlin anderen Großstädten darin überlegen, dass Christen dort nur noch eine Minderheit darstellen, die Lobby-Einflüsse der beiden christlichen Groß Dagegen liefen, wie solle es anders sein, die Großkirchen und ihre (in Berlin schwachen) Schergen der CDU Sturm. Der Staat sei ja gar nicht in der Lage Werte zu vermitteln, schrien sie. Wegen Ethik nahm die Zahl der Teilnehmer um ein Drittel ab! Für ersteres gibt es keinen Beleg, im Gegenteil, es wird damit argumentiert, dass Religion und Ethik sich widersprächen würden! Das allein würde ja schon reichen, um die Argumentation der Christen als Schwachsinn zu enthüllen. Die Tatsache, dass ein Rückgang im Religionsunterricht beweist, dass ein Interesse einfach nicht besteht, ist ebenfalls ein klassisches Eigentor! Die Klägerin (bzw. ihre Eltern) wollte durchsetzen, dass eine kleine Gruppe (ca. 30%) sich ausklinken kann und diese Gruppe andere Werte vermittelt bekommt (offensichtlich ist Toleranz nicht mit dem christlichen Glauben vereinbar) als alle anderen. Das, was Unions-Politiker in Sonntagsreden immer beklagen, wenn es um muslimische Sonderregeln geht, wollen eben die selben für Christen als verfassungsrechtlich verbrieft einklagen. Dieser Logik hat das Bundesverfassungsgericht zu Recht eine Absage erteilt, indem sie die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung annahmen. Es gibt nun mal kein grundgesetzlich verbrieftes Recht auf christliche Sonderwege. Auch wenn man das selten glauben mag. 1 Welche Ahnung 13-jährige von Verfassungsbeschwerden haben, ist mir nicht ganz klar. Ich nehme an, der Verdacht ist berechtigt, dass sie nur Werkzeug ihrer Eltern war. 2 Sicherlich besser als im Unterricht einer Religion, die von ihrer Basis her schon zur Intoleranz angelebt ist. Da kann Matthias Dobrinski in der SZ noch so viele Loblieder auf die Religionen singen. Justiz und RealitätGeschrieben von SoWhy in Law & Nonsense , Politik for Dummies , Wide (and) Wild Web | Freitag, 20. April 2007 |
Das Usenet ist ein riesiger Datensammler. Gerne wird in diesem Zusammenhang das Beispiel angeführt, dass die gesamte Datenmenge des Auktions-Portals eBay nur einen Zehntel von dem ausmachen würde, was täglich(!) neu ins Usenet gelangt. Das Usenet ist auch eine zutief basisdemokratische Sache, ist dezentral auf tausende Server verteilt, so dass ihm ein großer roter Ausschaltknopf fehlt. Ein Usenetanbieter tut nichts anderes als sich einklinken, Platz zur Verfügung zu stellen und damit den Kunden den Zugriff zur Verfügung zu stellen.
Wie alle anderen Einrichtungen des weltweiten Netzes eignet sich natürlich auch das Usenet dazu, illegale Kopien mit der Welt zu "sharen". Das wiederum treibt die Großkonzerne auf die Plame und SonyBMG, genauer "Ariola", Plattenfirma der Band "Silbermond", hat dementsprechend Klage beim LG München eingereicht gegen den Usenet-Betreiber Elbracht-Computer, dass diese gefälligt die Datenströme, die durch ihre Server rauschen, kontrollieren sollten auf urheberrechtlich geschützte Werke. Das LG München bewies in dieser Sache eine außergewöhnliche Realitäts- und Praxisnähe. In einer gestern ergangenen Entscheidung (Az. 7 O 3950/07, PDF) entschied das Landgericht, dass nur weil irgendwie möglicherweise durch die Dienste eines Anbieters illegale Inhalte zugänglich gemacht werden könnten, deshalb dieser noch lange nicht unverhältnismäßigen Aufwand treiben müsste, um das zu verhindern. Die Münchner Richter erteilten damit ziellosen Klagen der Großkonzerne eine Abfuhr, mit denen solche Anbieter am besten in den Ruin getrieben werden sollen, indem man sie gerichtlich zwingen würde, Dinge zu filtern, deren Filterbarkeit nicht nachgewiesen ist. Das Gericht entschied deshalb zu Recht, dass der sich verletzt sehende nachweisen muss, dass der angeblich Verletzende die Verletzung aus Vorsatz oder Fahrlässigkeit (durch Unterlassen) herbeigeführt hat und nicht der Beklagte seine Unschuld zu beweisen habe (ein Grundsatz, den unser aller Überwachungsminister nicht so gern sieht). Kann Sony nicht nachweisen, dass es möglich wäre, o.g. riesigen Datenmengen effektiv zu kontrollieren, kann es auch dem Beklagten nicht auferlegt werden, es trotzdem zu tun. Dieses Lob der Verhältnismäßigkeit ist zu begrüßen. Zu hoffen bleibt, dass das in Berufung angerufene OLG München den richtigen Überlegungen der Vorinstanz treu bleibt. Linktipp: Zum Urteil des BGH bei ForenhaftungGeschrieben von SoWhy in Law & Nonsense , Wide (and) Wild Web | Donnerstag, 29. März 2007 |
Mit dem neuesten Urteil des BGH zur Haftung von Betreibern von Foren bei Beleidigungen setzt sich ein Interview der Netzeitung mit LawBlogger Udo Vetter auseinander. Da das auch Blogger betrifft, denn auch Kommentare sind rechtlich gesehen ein "Forum", ist es zu empfehlen, das mal zu lesen.
Karlsruher RealitätslehreGeschrieben von SoWhy in Law & Nonsense , Politik for Dummies | Donnerstag, 15. März 2007 |
Normalerweise gebe ich ja eher meinen Professoren recht, die, durch die Bank eigentlich, den Bundesgerichtshof oftmals kritisieren für dessen Entscheidungen, die meist dem Gesetz zuwiderlaufen oder zumindest von ekliger Realpolitik behaftet sind, die verpöhnt ist. Aber auch der BGH schafft es hin und wieder mich zu überraschen.
Wie bereits erwähnt hatte sich der BGH mit einem Fall zu beschäftigen, bei dem ein Versandhändler vom LG Stuttgart wegen Verbreitung der Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86 a StGB zur Zahlung von 3600 € verurteilt wurde. Seine "Tat": Er hatte Buttons mit durchgestrichenen oder sonstwie deformierten Hakenkreuzen verkauft, was das LG als Salonfähigmachung dieses Symbols ansah. Dem widersprachen Verteidigung und Staatsanwaltschaft im Revisionsverfahren, zu Recht entschied nun der dritte Strafsenat. Diese Symbole haben keinerlei Missbrauchsmöglichkeit durch Nazis und nur darauf kommt es dem Gesetz an. Das Unter-Strafe-Stellen von Antifaschisten ist nicht der Sinn des § 86 a StGB. Der gesamte Urteil ist noch nicht online einzusehen, jedoch kann man erwarten, dass ich mit dem BGH in Übereinstimmung lag, als ich herausgestellt hab, wieso das Gesetz in diesem Fall nicht anwendbar ist. Der BGH hat, das ist erfreulich, dem LG Stuttgart damit Nachhilfe in Sachen Realität gegeben. Selbst Juristen müssen hin und wieder auch die Realität beachten, wenn sie das Gesetz anwenden. Das ist die wichtigste Lehre aus diesem Urteil und daher Applaus wert. Weitere Kommentare hierzu bei: 24 Stunden und Henning. Korrektur aus Karlsruhe erhofftGeschrieben von SoWhy in Law & Nonsense , Politik for Dummies | Donnerstag, 8. März 2007 |
Nach einem sehr schlechten Urteil des LG Stuttgart, welches einen Internet-Versandhändler für das Vertreiben von Buttons mit durchgestrichenen oder zerstörten Hakenkreuzen für nach § 86 a schuldig erklärte (zu Recht als "Schildbürgerstreich der Justiz" bezeichnet), ist die Sache nun vor dem Bundesgerichtshof gelandet, der über die Revision des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft entscheiden soll. Das Bemerkenswerte? Verteidigung und Bundesanwaltschaft fordern beide unisono Freispruch. Ich habe bereits einmal dargelegt, wieso das im Sinne des Gesetzes wäre. Zu hoffen ist, dass der BGH der menschlichen Logik zugänglich ist und das LG in seine Schranken verweist. Es ist wahrscheinlich, aber beim BGH ist nichts sicher.
Äpfel und Birnen in KarlsruheGeschrieben von SoWhy in Law & Nonsense , Politik for Dummies | Dienstag, 6. März 2007 |
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist der Hüter über die deutsche Verfassung, das Grundgesetz, die unantastbare, unfehlbare letzte Instanz, die entgültig Recht vom Unrecht trennt. Manchmal jedoch steigt den Damen und Herren in den roten Roben dieser Ruhm zu Kopf: Dann machen sie Realpolitik statt Verfassungsbewahrung, fällen Urteile nach politischen Großwetterlagen anstatt nach dem Wortlaut des Grundgesetzes. Die Auflösung des Bundestages 2005 war zum Beispiel so eine Entscheidung, die rechtlich gesehen anders hätte aussehen müssen.
Heute war mal wieder so ein Tag, wo dies geschehen ist. Ich wusste vorher schon irgendwie, dass es wohl soweit kommen wird, das war schon irgendwie in der Luft. Folgende Situation war Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde: Ein Polizist aus München mit 3 Kindern beklagte sich, dass er genauso viel bekomme wie ein Beamter der selben Besoldungsstufe im bayerischen Nirgendwo, er aber wesentlich mehr für seine Lebenserhaltungskosten ausgeben müsste. Unterm Strich wird er also dafür bestraft, in München zu wohnen. Diese Verfassungsbeschwerde wurde nun abgewiesen. Begründung: Das hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentum kennen keine regionale Ausgleichszahlungen und außerdem sei die Lebensqualität in München ja dafür auch viel besser. Das Karlsruher Gericht hat Punkt 1 selbst in seinem Urteil lang und breit widerlegt, indem es sehr deutlich aufführt, dass sowohl das Bundesgesetz zur Beamtenbesoldung wie auch das bayerische und auch die Weimarer Verfassung sehr wohl ein solches rechtfertigen. Was Punkt 2 dagegen betrifft, so werden hier Äpfel mit Birnen verrechnet. Du musst mehr für A ausgeben, kriegst aber B zurück. Die Argumentation, Städte wie München seien höhere Kosten wert, ist konfus. Wer mehr für Miete und Nebenkosten zahlt, dessen Geld geht nicht (oder nur sehr sehr mittelbar) dorthin, wo die Lebensqualität verbessert wird. Sieht man von den Stadtwerken ab. Doch auch ein Beamter in Nürnberg, wo vergleichbare Lebensqualität herrscht, zahlt dafür weniger Geld. Die Behauptung, die höheren Kosten würden durch mehr Qualität aufgewogen, ist auch falsch. Generell trifft sie auch diejenigen hart, die wenig verdienen. Ein Lehrer-Referendar aus der Provinz kann es sich nicht aussuchen, wo er Dienst tut. Sein Referendars-Gehalt reicht aber nicht aus für die ach so tolle Lebensqualität in München bzw. er wird froh sein, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Auch für niedrige Verdienststufen verneinen die Richter des 2. Senats eine Pflicht des Gesetzgebers, ihnen einen Ausgleich zu zahlen. Natürlich, freiwillig kann er dies schon, aber wieso sollte er? Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die bestehenden Regelungen zur Ausgleichszahlung für diese Gruppen auf 0 reduziert wird. Mit der Übertragung der Beamtenbesoldungsentscheidung durch die Förderalismusreform ab 2009 dürfte sich die Situation noch weiter verschlimmern. Das Bundesverfassungsgericht hat einmal wieder gezeigt, dass es dem Argument von Bund und Länder, das Ganze kostet 500 Millionen Euro im Jahr mehr, mehr Gewicht zugemessen hat als den Problemen der Betroffenen. Es hat Realpolitik gemacht mit diesem Urteil...nur anders formuliert... Linktipp: Zur InzestparagrafendebatteGeschrieben von SoWhy in Law & Nonsense , Politik for Dummies | Montag, 5. März 2007 |
Auf unfehlbar.net gibt es einen sehr guten Artikel, der 10 "Wahrheiten" über Inzest genüsslich, aber sehr sachlich zerlegt. Im Zuge der Debatte um die Verfassungsbeschwerde gegen § 173 StGB werden ja leider oft moralische und gefühlsmäßige Phrasen als Argumente verkauft, deren Gültigkeit meist sehr fraglich ist. Und die leider manchen, vor allem konservativen Politikern aller Coleur, den klaren Blick darauf versperren, dass dieser Straftatbestand tatsächlich nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist.
[ via lawblog - dort an anderer Stelle auch weitere Diskussionen ] Ausgeschnüffelt...vorerst(?)Geschrieben von SoWhy in Law & Nonsense , Politik for Dummies | Montag, 5. Februar 2007 |
Jura-Professoren haben eine Lieblings-Beschäftigung in Vorlesungen und das ist es, den Bundesgerichtshof zu kritisieren, für deren sehr gewagte Auslegungen der Gesetze. Lehre und Praxis stehen ja gerne im Clinch, die einen vertreten die Gesetze wie sie existieren, die anderen schauen lieber, wie es praktisch am Besten laufen könnte.
Meistens muss man als Jura-Student seinen Professoren die bessere Einsicht zugestehen, aber selbst diese gestehen dem BGH hin und wieder zu, es richtig zu machen (bei meinem Professor Schünemann ist sowas eine Überraschung für alle Anwesenden^^). Ein gutes Beispiel dafür ist die heutige Entscheidung des BGH, heimliche Online-Überwachung für rechtswidrig zu erklären. Die Argumentation, ein von der Polizei gesteuerter Trojaner sei einer Hausdurchsuchung ähnlich und damit durch § 102 StPO gedeckt, noch vor einem Jahr am BGH akzeptiert, wurde mit heutiger Entscheidung, zu Recht, als Unsinn abgetan, indem die Richter festgestellt haben, dass bei einer heimlichen Überwachung die Anforderungen der Hausdurchsuchung eben nicht erfüllt werden, wie Zeugen oder persönliches Wissen des Betroffenen. Bundesinnenminister Schäuble, der Koffer-Wolfgang, hat, die Terroristen-Abwehr-Keule schwingend, angekündigt, dass im Falle eines solchen Urteils die StPO angepasst werden soll, damit der Staat weiter in den privaten Daten seiner Bürger rumschnüffeln dürfen soll. Man muss hoffen, dass die SPD-Fraktion sich nicht von dem Allzweckargument der Terrorismus-Abwehr einschüchtern lässt und dafür sorgt, dass das, was die Karlsruher Richter als Unrecht erkannt haben, nicht zu Gesetz wird. Viel Hoffnung hab ich aber nicht. Update: Als Sieg gegen den drohenden Untergang des Rechtsstaates feiert es Heribert Prantl in einem Kommentar zur Entscheidung. Vom Beichten und RatschenGeschrieben von SoWhy in Law & Nonsense , Thinking versus Believing | Mittwoch, 31. Januar 2007 |
Das Bundesverfassungsgericht hat, in einer sehr guten Entscheidung, eine Verfassungsbeschwerde eines Gefängnisseelsorgers gegen Beugehaft, die ihn zur Aussage zwingen sollte, abgewiesen. Zu Recht, anders als Heribert Prantl es heute in der SZ darstellt, haben die ablehnenden Richter erkannt, dass das Recht aus §53 I Nr. 1 StPO, so schön und gut es sein mag, nicht schrankenlos für alles gelten könne, was ein Gefangener einem dieser Seelsorger mitteilt. Wenn ein Gefangener einen dieser Leute aber bittet, ihm, wie in diesem Fall, vollkommen weltliche Informationen zu besorgen (im Internet), so kann dies nicht damit gerechtfertigt werden, dass eine Aussage ihm in seiner Eigenschaft als Seelsorger anvertraut wurde. Anders als Herr Prantl argumentiert, muss der Staat sehr wohl begrenzen, wie weit die Tätigkeit eines Seelsorgers gehe, anderweitig könnte jeder Priester immer darauf berufen, weil Priester ist er auch außerhalb des Beichtstuhls.
Abgestellt werden muss auf die Frage, ob der Gefangene es vom Seelsorger erbeten hat, weil dieser ein solcher ist oder nur um diese Informationen zu bekommen. Ist Letzteres der Fall, was hier anzunehmen ist, weil wohl auch ein anderer Besucher, soweit der Gefangene ihm vertraut hätte, damit "beauftragt" worden wäre, so kann es nicht in den Bereich der Seelsorge fallen, sondern dann ist es eine Gefälligkeit, die halt zufällig ein Seelsorger geleistet hat. Ihn dafür zu bevorzugen, dass er diesen Status hat, entspricht nicht dem Sinn des Zeugnisverweigerungsrechtes aus §53 I Nr. 1 StPO. Von Recht und ReueGeschrieben von SoWhy in Law & Nonsense , Politik for Dummies | Mittwoch, 31. Januar 2007 |
In einem vorherigen Beitrag habe ich "Von Gnade und Recht" geredet, bezugnehmend auf die im Land herrschende Diskussion über die Freilassung der ehemaligen RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt, die im Moment eine fünfmal lebenslängliche Haftstrafe absitzt. Da diese bereits seit 24 Jahren andauert und dies die Zeit war, die als Mindestverbüßdauer festgelegt worden ist, hat eben jene einen Antrag auf Aussetzung der Resthaftzeit nach §57a StGB gestellt, ein Antrag, dem auch die Generalbundesanwaltschaft zustimmt.
Brigitte Mohnhaupt ist jedoch nicht reumütig und hat noch kein Wort der Reue von sich gegeben, weshalb einige, vor allem konservative Politiker, sich lauthalts dagegen aussprechen, dass eine lebenslängliche Strafe auch lebenslang bedeutet oder ein Erlass der Resthaftzeit doch wenigstens ein aktives Bedauern von Seiten des Beantragenden benötige. Ein, leider sich nicht bekennender, Kommentarschreiber hat in den Kommentaren zum oben verlinkten Beitrag, ebenfalls diese Linie, mit sehr guten Argumenten, vertreten, auch wenn diese nicht überzeugen mag (jedenfalls mich nicht). Weil mich dieses Thema noch beschäftigt hat, habe ich meinen Strafrechts-Professor mit Fragen dazu genervt, die zu interessanten Ergebnissen führten. So schließt er, zur Recht wohl, dass ein Erfordern von subjektiven Merkmalen beim Täter, wie es die Reue wäre, ein Eingriff in dessen Menschenwürde sei, denn ein Zwang zur Einsicht dürfe vom Staat nicht angewendet werden. Die weiterführende Begründung, durch Kant (man merkt, er ist auch Rechtsphilosoph), führt zur Feststellung, dass eine erwünsche Maxime des Denkens nicht von einem Bürger erzwungen werden kann, aber das geht auch zu weit. Seine andere Meinung war, dass Reue sehr wohl berücksichtigt werden kann in §57a, aber nur im Rahmen der Mindestverbüßdauer. Wurde diese bereits erhöht, wie in diesem Fall, so hat das Gericht bereits die fehlende Reue als strafverschäfend miteinbezogen. Eine nochmalige Berücksichtigung in §57a würde dem Geiste von Art. 103 III GG widersprechen, da die fehlende Reue nur einmal bestraft werden kann. Abschließend möchte ich aber meinem (unbekannt gebliebenen) Diskutanten von obigen Beitrag zugestehen, dass mein Professor seiner Ansicht von der Verwendung des Wörtchens "namentlich" beipflichtet, dass dieses eben nicht (in §§56ff. StGB) Aufzählungen als abschließend betrachtet, wie ich das annahm. Eine Reininterpretierung von Reue in §57a rechtfertigt es jedoch aus o.g. Gründen nicht. Ich lasse mich, wie üblich, gerne berichtigen. Kommentare sind auch immer willkommen. "Deal" me a better StrafeGeschrieben von SoWhy in Law & Nonsense , Politik for Dummies | Freitag, 26. Januar 2007 |
Ich befinde mich in guter Gesellschaft, wenn ich die Pläne von Brigitte Zypries, den "Deal" im Strafverfahren zu vereinheitlichen und zu fördern, für rechtsbeugend, -brechend und -verlassend bezeichne. Auch Heribert Prantl (in einem Leitartikel vor einigen Monaten) und mein Strafrechtsprofessor Bernd Schünemann (in der Vorlesung gestern 15 Minuten darüber sich aufregend), wie viele andere gute Juristen und Menschen mit Gerechtigkeitsgefühl, sind da meiner Meinung.
Was ist eigentlich ein "Deal"? Das ist das, was Ackermann und Hartz und wie sie alle heißen, bekommen, wenn sie nett und lieb gestehen und das Gesetz es zulässt. Es erlaubt es ihnen, mit Richter und Staatsanwalt zu handeln, wie viel sie denn am Ende bekommen. Beweisaufnahme von Gerichtswegen und Prozess? Fehlanzeige. Da sitzen dann der sündhaft-teure Anwalt, der Staatsanwalt und der Richter in einem Zimmer und feilschen um die Strafe. "...Geständnis, das macht 3 Jahre weniger, plus 2 Jahre wegen Verschärfungsgründen, minus 6 Monate U-Haft, das macht dann 2 Jahre und 6 Monate" - "Ich biete ihnen 1 Jahr und 6 Monate, sowie 2 Millionen € bar" - "Meine Herren, einigen wir uns doch auf 2 Jahre auf Bewährung und 2 Millionen € bar auf die Kralle." - "Einverstanden." - "Na gut. Aber dafür zahlen sie die nächste Runde!". In Terry Pratchetts fiktiver Stadt Ankh-Morpork gibt es eine Diebes-Gilde, denn weil sich Diebstähle nicht verhindern lassen würden, wäre es doch wenigstens eine gute Idee, es zu organisieren. Selbiges muss sich Frau Zypries gedacht haben. Früher haben sie unter der Hand gedealt, heute machen sie es öffentlich, dann kleiden wir das wenigstens in feste Regeln, damit es geordnet abläuft. Das ist, natürlich, der falsche Ansatz. Anstatt diese Art des Schuldhandels zu legalisieren und den Strafprozess aus ökonomischen Gründen zur Farce verkommen zu lassen, müsste ein Gesetz genau das verbieten. Wer den Sinn und Zweck des Strafverfahrens durch solche Maßnahmen unterlaufen will, der sollte bestraft werden, nicht belohnt. Die Gewaltenteilung hat schon ihren Sinn, die Exekutive soll verfolgen, die Judikative verurteilen. Der Staatsanwalt sollte nicht mitschreiben an der Strafe. Der Angeklagte sowieso nicht. Strafrecht soll dafür da sein, dass die vorhandenen Normen so angewendet werden und nicht nach Maßgabe von Verhandlungsgeschick. Richter, wie alle Staatsgewalt, haben ihre Legitimation vom Volk. Urteile ergehen im Namen des Volkes, eines Volkes, dass beim Deal nicht mal zusehen darf, weil alles in Hinterzimmern ausgemauschelt wird. Wer anfängt, diese Rechtsbeugung zu belohnen, der kann als nächstes auch Delikte wie Diebstahl organisieren. Denn die Argumentation, dass man a.) es nicht verhindern könne und b.) es für die Justiz einfacher wäre, die lässt sich auf vieles anwenden. Joachim Stünker, der SPD "Rechtsexperte", unterstützt die Pläne von Ministerin Zypries, denn er sagt, auch zu Recht, dass es die Gerichte entlastet würden damit. Doch die Tatsache, dass Geld fehlt, darf nicht dazu führen, dass Recht weniger wird. Das Recht muss gleich bleiben, dafür muss halt auch mehr Geld da sein. Und die Anstrengungen dürfen dann nicht dazu führen, die Belastung durch Rechtsbeugung zu umgehen, sondern sie durch genug Mittel zu beheben. Brigitte Zypries Entwurf spielt den Ministerpräsidenten der Länder in die Hände, die so noch mehr Mittel kürzen können. Der überlasteten Justiz wird das wenig helfen.
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HTC Desire, Vodafone und Frust über UpdatesDer Blog-Eintrag "HTC Desire, Vodafone und Frust über Updates" mit der Anleitung, wie man das HTC Desire einfach debrandet und auf Android 2.2 (Froyo) updated befindet sich wegen der großen Nachfrage nun auf einer eigenen statischen Seite.
Bitte entschuldigt die Unannehmlichkeiten durch den kurzzeitigen Ausfall der Seite! Random Quote"Patriotism is the last refuge of a scoundrel."
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