Jop, hin und wieder zeigt sich das Bundesverfassungsgericht technisch begabt, wie man es von Juristen gar nicht für möglich hält. So haben die obersten Verfassungsrichter ein "Computer-Grundrecht" erfunden zum Beispiel. Und heute haben sie entschieden, dass der Einsatz von Wahlcomputern, wie sie zur Wahl 2005 eingesetzt wurden,
verfassungswidrig war, wegen Verstoß gegen das Prinzip der offenen Wahl. Das ist eine wichtige Entscheidung. Sie erteilt all denen eine Absage, die die Manipulierbarkeit dieser Maschinen, obgleich hundertmal bewiesen, beharrlich geleugnet haben. Wenn ein Gerät eingesetzt werden kann, dass man mit einem Virus leicht manipulieren kann ohne Spuren zu hinterlassen, so kann dies nicht verfassungsgemß sein, egal wie bequem es sein mag, dass man die Stimmen nicht mehr per Hand auszählen muss. Bequemlichkeit, das sage ich sogar als mehrfacher Wahlhelfer, darf kein Grund sein, wieso Grundrechte vernachlässigt werden. Es ist gut zu sehen, dass Karlsruhe das ähnlich sieht...wenngleich sie den Einsatz weiterhin für möglich halten, wenn die Maschinen nachweislich nicht manipuliert sind. Wie eine solche Maschine geschaffen werden soll, die komplett unmanipulierbar ist, das bleibt jedoch das Geheimnis der Richter.