Es besteht keine Staatskirche VIII - Kirchenaustritt gebührenpflichtigKommentare
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Ich bin ja kein Jurist, deswegen brauche ich vielleicht etwas Hilfe, um Deinen Artikel mit dem, was das Verfassungsgericht da schreibt, in Übereinstimmung zu bringen.
Was ich vom BVerfG verstehe, ist folgendes: Natürlich hat jeder das Recht, sich seine Religion oder Nichtreligion frei auszusuchen. Weiterhin ist es für unsere öffentliche Ordnung irgendwie (?) relevant, dass der Staat festhalten kann, wer welcher Religionsgemeinschaft (oder auch keiner) angehört. Die Eintragung der neuen religiösen (nicht-)Orientierung ist ein Verwaltungsakt, insofern ist die Erhebung von Gebühren in angemessener Höhe gerechtfertigt. Ist das so richtig? Wo ist dann das Problem? Zwei Kernfragen stellen sich mir da. 1) Ist es ebenso kostenpflichtig, seine Religion von "muslimisch" aus "evangelisch" zu ändern? 2) Ist es ebenso kostenpflichtig, seine Religion von "keine" auf "katholisch" zu ändern? Das sind doch die eigentlichen Fragen, nicht der Vergleich zum Wohnortwechsel. Wenn Du eine dieser Fragen (oder gar beide) mit "Nein" beantworten kannst, dann ist doch eine völlig anders gestellte Verfassungsbeschwerde möglich, mit (meiner laienhaften Ansicht) erheblich größerer Chance auf Erfolg. Wenn nicht, dann heißt es eben nur, dass die ungewöhnliche Forderung nach einer Änderung der eingetragenen Religion eben mit Gebühr belegt wird. Wobei man sich immer noch fragen könnte, was es den Staat angeht, welcher Religion ich folge. Aber das ist noch ein ganz anderes Fass.
Die Frage ist doch eher, WIESO der Staat Kirchensteuern erheben soll, deren Grundlage ja die Gebühren eigentlich sein soll.
Zu den Fragen: 1.) Nein, weil der "Eintritt" bei der Kirche selbst erfolgt und nicht vor staatlicher Stelle 2.) Nein, siehe 1.) Der Eintritt kostet kein Geld, der Austritt dagegen sehr wohl. Daher auch meine Aufregung. Siehe auch Wikipedia... Es würde ebenfalls nichts kosten von muslimisch oder anderen privatrechtlich organiserten Glaubensgemeinscahften auszutreten wenn ich mich recht entsinne,...
"Die Frage ist doch eher, WIESO der Staat Kirchensteuern erheben soll, deren Grundlage ja die Gebühren eigentlich sein soll."
Staatsverträge, blablabla, ist halt so. Und wer das nicht akzeptiert, ist halt jung. Nichts gegen Dich, aber das Leben lehrt einen solche Sätze. ;) Zu den Fragen/Antworten: Dann ist das wirklich ein Skandal. Muss man ja auch erst mal wissen. Wenn Du es jetzt noch schaffen würdest, mir Belege zu liefern (ich glaube Dir jetzt schon), dann kann ich mich in meiner Umgebung auch gerne mit Dir aufregen. :)
Staatsverträge mit Hitler...immer eine sehr sympatische Grundlage, ne?^^
Siehe dem Wikipedia-Link, dort sind die Links zu den einzelnen Kirchen und beim EKD steht dort dann z.B. "Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos."
Ich bin doch schon Deiner Meinung. Kein Grund für Godwin an dieser Stelle. Aber der Hinweis hilft auch. ;)
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Bitte entschuldigt die Unannehmlichkeiten durch den kurzzeitigen Ausfall der Seite! Random Quote"I find the whole business of religion profoundly interesting. But it does mystify me that otherwise intelligent people take it seriously."
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