Reliktfreundliches BundesverfassungsgerichtKommentare
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Nur am Rande erwähnt: Dieses Urteil wurde vom 2. Senat getroffen, während die positiven Entscheidungen der letzten Zeit allesamt vom 1. Senat getroffen wurden. Dementsprechend ist es vielleicht auch nicht mehr so merkwürdig, dass das Urteil nicht so sehr dem liberalen Geist der anderen Urteile (Kennzeichenerfassung, Online-Durchsuchung, etc. pp. folgt).
Das ist eine korrekte und wichtige Anmerkung, Danke dir.
Sie beweist uns wiedermal, dass beim BVerfG der erste und zweite Senat gegeneinander agieren können. Bei einer Mehrheit von 7-1 Stimmen bezweifle ich aber, dass der erste Senat hier anders entschieden hätte. :-/
Von der Differenzierung der beiden Senate einmal abgesehen, bin ich persönlich doch unterm Strich froh, wenn die Gerichte der Politik ÜBERHAUPT Paroli bieten. Das gilt übrigens nicht nur für das Bundesverfassungsbericht, das regelmäßig Herrn Schäuble in die Schranken weist, sondern z.B. auch für das Berliner Verwaltungsgericht, dass Herrn Scholz bei einer argen Überinterpretation seiner Kompetenzen erwischt hat. :-)
Nichts dagegen einzuwenden, aber dann sollten sie es halt auch immer durchziehen und nicht in solchen Fällen dann einknicken... :-/
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