Es kam, wie es kommen musste. Die CSU-Regierung im Innenministerium
hat beschlossen, dass das geplante Volksbegehren gegen die Finanzierung einer Transrapidstrecke in München verfassungswidrig sei. Damit dürfte es als gescheitert anzusehen sein. Ja, klar, die Gegner werden vor den bayerischen Verfassungsgerichtshof ziehen um doch noch Zulassung zu erlangen. Die Chancen dafür sind jedoch marginal. Die Richter an diesem Gericht sind, nach jahrzehntelanger CSU-Herrschaft, natürlich nach deren Kriterien genehm ausgewählt und haben, sei es beim Büchergeld oder bei den Studiengebühren zum Beispiel, immer im Sinne der Regierung und unter Missachtung der Verfassung entschieden. In diesem Fall dürfte es ähnlich verlaufen. Schade, dass in Bayern die Hürden für direkte Demokratie so hoch sind, dass Angst vor dem Wähler ausreicht, um sie zu verhindern.