Ich hätt jetzt
dazu einen langen Eintrag schreiben können, über die offensichtlich nicht ausgelastete Münchner Polizei und ihre fragwürdige Ansicht zu Meinungsfreiheit und Satire. Aber das haben andere schon gemacht, deshalb verweise ich mal auf
Spreeblick,
dataloo und
simon columbus.
Nur soviel: Mein Strafrechts-Prof hat die "Schäublone" als nicht strafrechtlich relevant i.S.d.
§ 185 StGB beurteilt. Aber vllt wissen das Münchner Streifenpolizisten ja besser...