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Lieber Kommilitone,
ich weiß nicht, ob Sie die Entscheidung gelesen oder nur auf die Schlagzeilen vertraut haben. Wenn Sie sie lesen, werden Sie feststellen, dass sich die Begründung des Gerichts ziemlich weitgehend mit dem deckt, was damals auch der Lösungsskizze zugrunde lag und meine Meinung war bzw. ist. PMH P. S. Im übrigen war meine Meinung für das Anforderungsprofil nicht entscheidend - deswegen wußten Sie ja offensichtlich auch nicht, welche Meinung ich hatte. Wie es sich für jede Arbeit auf wissenschaftlicher Grundlage gehört ist es gleichgültig, zu welchem Ergebnis Sie kamen, wenn denn der Argumentationsgang schlüssig war. Ihre Genugtuung gönne ich Ihnen natürlich.
Lieber Prof. Dr. Huber (angenommen, dies ist kein Spaßpost der im Internet leider allzuhäufigen Art),
ich habe die Entscheidung tatsächlich gelesen, muss jedoch, wenn dem so wirklich so ist, wohl sagen, dass ich Ihre Meinung dagegen damals wohl missverstanden habe, ich hatte den Eindruck, dass Sie das Vorgehen der Rundfunkanstalten in diesem Fall für falsch halten würden. Aber wo wären wir denn in einer Welt, in der wir keine Fehler machen würden, ich muss mich dann wohl entschuldigen. Und natürlich weiß ich auch, dass die Meinung des Professors in einer Arbeit keine Rolle spielen sollte - wenngleich es hin und wieder doch Fälle gibt, in denen das anders ist. mfG AF
vielleicht sollte man euch auch mal wieder einen "riegel verschreiben", damit ihr (nach erfolgreichem stuhlgang) wieder klar denken könnt.
politische einflußnahme durch höhere gebühren zu bekämpfen ... kommt wieder runter, das volk lässt euch gern mal einen blick auf seine (realen) lebensverhältnisse werfen ... ;-) nina
Ich frage mich auch hier, was die Aussage sein sollte. Nicht höhere Gebühren sollten politische Einflussnahme bekämpfen, sondern politische Einflussnahme sollte durch niedrigere Gebühren ausgeübt werden. Aber das ist nunmal, in jeder Art, gegen das Grundgesetz.
Völlig unabhängig davon ist, ob man das Gebührensystem als sinnvoll erachtet, die Gebühren als zu hoch oder sonstiges. Darüber trifft mein Eintrag aber keinerlei Wertung. Kommentar schreiben
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