Das Bundesverfassungsgericht ist nicht immer ein Haufen Wahnsinniger, die mit dem Grundgesetz machen was sie wollen, wie manch ein Dozent einem weiß machen möchte. Hin und wieder beweisen sie auch gerade zu unerschütterliche Grundgesetz-Anwendung, die sich auch gegen die Lobby-Interessen durchsetzt.
So auch in diesem Fall: Eine 13-jährige
1 hat Verfassungsbeschwerde eingelegt gegen eine Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg, das den von Union und Kirchen heraufbeschworenen Untergang des westlichen Abendlandes durch staatlichen Ethik-Unterricht nicht für gegeben ansah und entschied, dass diese junge Dame auch weiterhin Ethik machen müsste. Wenn sie Religion haben wolle, habe sie ja die Möglichkeit das freiwillig zu belegen.
Nun ist Berlin anderen Großstädten darin überlegen, dass Christen dort nur noch eine Minderheit darstellen, die Lobby-Einflüsse der beiden christlichen Groß
konzernekirchen dort also sehr begrenzt sind. Basierend auf der Tatsache, dass es nicht sinnvoll sei, ein Fach als Pflicht zu haben, an dem nur eine Minderheit teilnehmen wird, hat der Senat der Bundeshauptstadt entschieden, stattdessen Ethik verpflichtend einzuführen, damit alle Schüler gemeinsam Werte wie Toleranz beigebracht bekommen.
2 Religion, so befand der Senat, verliere seinen Platz nicht deswegen, weil die religiösen Kinder es freiwillig machen dürfen/müssen. In einer Stadt mit 59% Konfessionsfreien auch recht sinnvoll.
Dagegen liefen, wie solle es anders sein, die Großkirchen und ihre (in Berlin schwachen) Schergen der CDU Sturm. Der Staat sei ja gar nicht in der Lage Werte zu vermitteln, schrien sie. Wegen Ethik nahm die Zahl der Teilnehmer um ein Drittel ab! Für ersteres gibt es keinen Beleg, im Gegenteil, es wird damit argumentiert, dass Religion und Ethik sich widersprächen würden! Das allein würde ja schon reichen, um die Argumentation der Christen als Schwachsinn zu enthüllen. Die Tatsache, dass ein Rückgang im Religionsunterricht beweist, dass ein Interesse einfach nicht besteht, ist ebenfalls ein klassisches Eigentor!
Die Klägerin (bzw. ihre Eltern) wollte durchsetzen, dass eine kleine Gruppe (
ca. 30%) sich ausklinken kann und diese Gruppe andere Werte vermittelt bekommt (offensichtlich ist Toleranz nicht mit dem christlichen Glauben vereinbar) als alle anderen. Das, was Unions-Politiker in Sonntagsreden immer beklagen, wenn es um muslimische Sonderregeln geht, wollen eben die selben für Christen als verfassungsrechtlich verbrieft einklagen.
Dieser Logik hat das Bundesverfassungsgericht
zu Recht eine Absage erteilt, indem sie die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung annahmen. Es gibt nun mal kein grundgesetzlich verbrieftes Recht auf christliche Sonderwege. Auch wenn man das selten glauben mag.
1 Welche Ahnung 13-jährige von Verfassungsbeschwerden haben, ist mir nicht ganz klar. Ich nehme an, der Verdacht ist berechtigt, dass sie nur Werkzeug ihrer Eltern war.
2 Sicherlich besser als im Unterricht einer Religion, die von ihrer Basis her schon zur Intoleranz angelebt ist. Da kann Matthias Dobrinski in der SZ noch so viele Loblieder auf die Religionen singen.