Der Staatspapst. Oder: Es besteht keine Staatskirche VIITrackbacks
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Du bist (oder wirst) doch Jurist, Kollege. Ich nicht, aber wenn ich mich ein wenig in Haarspalterei üben darf: Der Artikel sagt in der Tat nicht, dass der Staat nicht die eine oder andere Religionsgemeinschaft bevorzugen darf. Und er schreibt auch nicht die Trennung von Staat und Kirche vor. Nur die Unabhängigkeit der Kirchen vom Staat, und dass der Staat sich keine Kirche ("Staatskirche") gründen darf. Oder?
Generell schreibt der Artikel, dass der Staat keine Kirche als "seine" erklären darf. Eine Staatskirche ist ja dadurch definiert, dass es die Kirche ist, die dieser Staat als wichtiger als alle anderen ansieht, die quasi Bürger, Identität und Ansehen dieser Nation besonders prägen soll.
In diesem Land ist aus Art. 140 GG und den Grundsätzen des Art. 4 (siehe Wikipedia) abgeleitet, dass sich die Bundesrepublik Deutschland in weltanschaulichen Fragen neutral zu verhalten hat. Wenn er bereits keinen Bürger wegen seiner Religion bevorzugen darf (Art. 3 GG), was er beim Papst in diesem Fall tut, wie man anmerken müsste, dann darf er erst Recht keine Gruppe von Bürgern (die eine Religionsgemeinschaft bilden) aufgrund dieser Religion bevorzugen.
Dann noch mal anders (nämlich realpolitisch), wenn ich schon juristisch verliere:
Da stört sich doch seit (fast) 60 Jahren keine Sau dran, oder? ;)
Die Tatsache, dass die Leute heutzutage keine Probleme damit haben, einen Medizinmann zu verehren, dessen Staat die Menschenrechte nicht anerkennt und der mit seinen Lehren Millionen Menschen täglich zum Tode verurteilt, ändert nichts daran, dass es eine Sauerei ist. Nur wenn sich keiner daran stört, muss man die Leute aufklären, nicht die Gesetzesbrecher begnadigen.
Kann es sein, dass Du die Christen wirklich auf dem Kieker hast? Bei aller Ablehnung von religiösem Dogmatismus (und aller Lust, mich gelegentlich auch über Christen lustig zu machen), so extrem kann ich mich da nicht äußern.
Ich schreibe nur die Fakten und die Wahrheit, plain und simple. Wenn diese Fakten meinem Weltbild und meiner Vorstellung widersprechen, dann ist es auch natürlich, dass ich mich daran stoße. Ich würde es deshalb nicht als extrem bezeichnen, denn das impliziert ja fast schon eine subjektive Äußerung.
Es ist egal wo man einen Anfang zur Aufklärung setzt und es ist auch egal wie gering der Mißstand sein sollte.
Wie weit kann denn die Kirche noch gehen (oder btw die Politiker, erhöhen wird die Dieten, sind eh nur Peanuts im Vergleich zu was) wird bei einem neuen Kreuzzug jemand etwas sagen? Ach die Kirche hat doch schon Kreuzzüge gemacht sooo schlimm sind die ja nicht ich meine sie finden ja nicht in Deutschland statt, oder?!!! SoWhy hat also die Christen aufm Kicker? Ich würd eher sagen die Christen haben uns aufm Moralischem-Kicker. Klar ist es nur ne blöde Briefmarke, aber wo fängts an und wo hörts auf, es würd sich sicher keiner dran stören wenn der Finanzminister alles aus seiner eigenen Tasche zahlt oder der Vatikanstaat, mir auch wurscht, aber Leute mit reinziehen die nicht wollen erfordert in einer demokratie meines bescheidenen wissens eine abstimmung...
Eine Abstimmung wäre nichtmal nötig, denn wenn es gegen die Grundrechte und Grundprinzipien der Verfassung verstößt, kann es auch kein Bundestag beschließen. Dazu müssten sie vorher die weltanschauliche Neutralität abschaffen. Ansonsten, gut gesagt.
wie Bitte?? Die Herausgabe einer Briefmarke mit dem Konterfei des Papstes verstößt gegen Grundrechte??
Das will ich mal begründet sehen.
Die Herausgabe einer Briefmarke mit dem Konterfei eines religiösen Führers (wie den Papst) verstößt gegen die weltanschauliche Neutralität, welche aus Art. 4 GG und Art. 140 GG begründet ist. Ist ziemlich offensichtlich finde ich.
leg doch ne Verfassungsbeschwerde ein, wenn es so offensichtlich ist.
Wenn du prozessual nicht dagegen vorgehen kannst, verletzt es deine Grundrechte auch nicht. (selbst, gegenwärtig, unmittelbar) Übrigens steht Gott sogar im Grundgesetz.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Und ich sag's nochmal, weil es scheinbar unverständlich war: Ich habe nie behauptet, es verstoße gegen Grundrechte, sondern gegen das Grundprinzip der weltanschaulichen Neutralität. Abgesehen davon, dass eine Verfassungsbeschwerde in diesem Fall nicht möglich ist, weil das BVerfG bereits entschieden hat, dass eine solche nicht möglich ist bei Fragen wie Steuermittel ausgegeben werden.
Der Hinweis auf "Gott" in der Präambel (der einzigen Stelle im GG iirc) ist ebenfalls irreführend und nicht passend. Jeder Grundgesetz-Kommentar wird dir bestätigen können, dass damit in keinster Weise der katholische und/oder christliche Gott zu verstehen ist, sondern das höhere Wesen, an das diejenigen glauben, die überhaupt glauben. Eine andere Auslegung wäre mit o.g. Prinzipien auch nicht vereinbar. Kommentar schreiben
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