Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist der Hüter über die deutsche Verfassung, das Grundgesetz, die unantastbare, unfehlbare letzte Instanz, die entgültig Recht vom Unrecht trennt. Manchmal jedoch steigt den Damen und Herren in den roten Roben dieser Ruhm zu Kopf: Dann machen sie Realpolitik statt Verfassungsbewahrung, fällen Urteile nach politischen Großwetterlagen anstatt nach dem Wortlaut des Grundgesetzes. Die Auflösung des Bundestages 2005 war zum Beispiel so eine Entscheidung, die rechtlich gesehen anders hätte aussehen müssen.
Heute war mal wieder so ein Tag, wo dies geschehen ist. Ich wusste vorher schon irgendwie, dass es wohl soweit kommen wird, das war schon irgendwie in der Luft. Folgende Situation war Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde: Ein Polizist aus München mit 3 Kindern beklagte sich, dass er genauso viel bekomme wie ein Beamter der selben Besoldungsstufe im bayerischen Nirgendwo, er aber wesentlich mehr für seine Lebenserhaltungskosten ausgeben müsste. Unterm Strich wird er also dafür bestraft, in München zu wohnen.
Diese Verfassungsbeschwerde wurde nun
abgewiesen.
Begründung: Das hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentum kennen keine regionale Ausgleichszahlungen und außerdem sei die Lebensqualität in München ja dafür auch viel besser.
Das Karlsruher Gericht hat Punkt 1 selbst in seinem Urteil lang und breit widerlegt, indem es sehr deutlich aufführt, dass sowohl das Bundesgesetz zur Beamtenbesoldung wie auch das bayerische und auch die Weimarer Verfassung sehr wohl ein solches rechtfertigen.
Was Punkt 2 dagegen betrifft, so werden hier Äpfel mit Birnen verrechnet. Du musst mehr für A ausgeben, kriegst aber B zurück. Die Argumentation, Städte wie München seien höhere Kosten wert, ist konfus. Wer mehr für Miete und Nebenkosten zahlt, dessen Geld geht nicht (oder nur sehr sehr mittelbar) dorthin, wo die Lebensqualität verbessert wird. Sieht man von den Stadtwerken ab. Doch auch ein Beamter in Nürnberg, wo vergleichbare Lebensqualität herrscht, zahlt dafür weniger Geld. Die Behauptung, die höheren Kosten würden durch mehr Qualität aufgewogen, ist auch falsch. Generell trifft sie auch diejenigen hart, die wenig verdienen. Ein Lehrer-Referendar aus der Provinz kann es sich nicht aussuchen, wo er Dienst tut. Sein Referendars-Gehalt reicht aber nicht aus für die ach so tolle Lebensqualität in München bzw. er wird froh sein, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Auch für niedrige Verdienststufen verneinen die Richter des 2. Senats eine
Pflicht des Gesetzgebers, ihnen einen Ausgleich zu zahlen. Natürlich, freiwillig kann er dies schon, aber wieso sollte er? Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die bestehenden Regelungen zur Ausgleichszahlung für diese Gruppen auf 0 reduziert wird. Mit der Übertragung der Beamtenbesoldungsentscheidung durch die Förderalismusreform ab 2009 dürfte sich die Situation noch weiter verschlimmern.
Das Bundesverfassungsgericht hat einmal wieder gezeigt, dass es dem Argument von Bund und Länder, das Ganze kostet 500 Millionen Euro im Jahr mehr, mehr Gewicht zugemessen hat als den Problemen der Betroffenen. Es hat Realpolitik gemacht mit diesem Urteil...nur anders formuliert...