Wie zu erwarten, hat vor allem die CSU die,
zu Recht ergangene,
Entlassung von Brigitte Mohnhaupt als
falsch kritisiert.
Vor allem Edmund Stoiber bewies, dass er mehr Populist denn Jurist ist. Er behauptet, Reue und Entschuldigung auf Seiten Mohnhaupts, seien grundlegende Bedingungen, dass die ehemalige Terroristin in die Gesellschaft wiedereingegliedert werden können und beweist damit ein fragwürdiges Verständnis der Vorschriften, die zur Freilassung auf Bewährung führten. Die Strafe ist nach der Entlassung Mohnhaupts zum 27. März gesühnt, die Freilassung ist die Versöhnung des Rechtsstaates mit der Straftäterin nach Verbüßen ihrer Strafe, keine Gnade vor dem Recht. Wenn Mohnhaupt also frei kommt, so schafft der Rechtsstaat damit die Stunde Null nach der Strafe und eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft muss, egal wie die Umstände sind, statt finden, damit der Sinn der Maßnahme erfüllt wird.
Im Gegensatz zu Stoiber, der es scheinen lassen will, als ob das Urteil des OLG Stuttgarts eine Fehlentscheidung wäre, benennt der Ministerpräsident in spe, Günther Beckstein, soviel Anerkennung muss sein, dass es eine richtige Entscheidung sei, die lediglich gefühlsmäßig "ungut" sei. Doch zum Glück bestimmen nicht Gefühle oder die "vox popoli" Einzelfälle. Denn das Recht ist ja bekanntlich für alle gleich. Sollte es zumindest sein.