Jura-Professoren haben eine Lieblings-Beschäftigung in Vorlesungen und das ist es, den Bundesgerichtshof zu kritisieren, für deren sehr gewagte Auslegungen der Gesetze. Lehre und Praxis stehen ja gerne im Clinch, die einen vertreten die Gesetze wie sie existieren, die anderen schauen lieber, wie es praktisch am Besten laufen könnte.
Meistens muss man als Jura-Student seinen Professoren die bessere Einsicht zugestehen, aber selbst diese gestehen dem BGH hin und wieder zu, es richtig zu machen (bei meinem Professor Schünemann ist sowas eine Überraschung für alle Anwesenden^^).
Ein gutes Beispiel dafür ist die heutige Entscheidung des BGH,
heimliche Online-Überwachung für rechtswidrig zu erklären. Die Argumentation, ein von der Polizei gesteuerter Trojaner sei einer Hausdurchsuchung ähnlich und damit durch
§ 102 StPO gedeckt, noch vor einem Jahr am BGH akzeptiert, wurde mit heutiger Entscheidung, zu Recht, als Unsinn abgetan, indem die Richter festgestellt haben, dass bei einer heimlichen Überwachung die Anforderungen der Hausdurchsuchung eben nicht erfüllt werden, wie Zeugen oder persönliches Wissen des Betroffenen.
Bundesinnenminister Schäuble, der Koffer-Wolfgang, hat, die Terroristen-Abwehr-Keule schwingend, angekündigt, dass im Falle eines solchen Urteils die StPO angepasst werden soll, damit der Staat weiter in den privaten Daten seiner Bürger rumschnüffeln dürfen soll. Man muss hoffen, dass die SPD-Fraktion sich nicht von dem Allzweckargument der Terrorismus-Abwehr einschüchtern lässt und dafür sorgt, dass das, was die Karlsruher Richter als Unrecht erkannt haben, nicht zu Gesetz wird. Viel Hoffnung hab ich aber nicht.
Update: Als Sieg gegen den drohenden Untergang des Rechtsstaates feiert es Heribert Prantl in einem
Kommentar zur Entscheidung.