Ich befinde mich in guter Gesellschaft, wenn ich die Pläne von Brigitte Zypries, den "Deal" im Strafverfahren zu vereinheitlichen und zu fördern, für rechtsbeugend, -brechend und -verlassend bezeichne. Auch Heribert Prantl (in einem Leitartikel vor einigen Monaten) und mein Strafrechtsprofessor Bernd Schünemann (in der Vorlesung gestern 15 Minuten darüber sich aufregend),
wie viele andere gute Juristen und Menschen mit Gerechtigkeitsgefühl, sind da meiner Meinung.
Was ist eigentlich ein "Deal"? Das ist das, was Ackermann und Hartz und wie sie alle heißen, bekommen, wenn sie nett und lieb gestehen und das Gesetz es zulässt. Es erlaubt es ihnen, mit Richter und Staatsanwalt zu handeln, wie viel sie denn am Ende bekommen. Beweisaufnahme von Gerichtswegen und Prozess? Fehlanzeige. Da sitzen dann der sündhaft-teure Anwalt, der Staatsanwalt und der Richter in einem Zimmer und feilschen um die Strafe. "...Geständnis, das macht 3 Jahre weniger, plus 2 Jahre wegen Verschärfungsgründen, minus 6 Monate U-Haft, das macht dann 2 Jahre und 6 Monate" - "Ich biete ihnen 1 Jahr und 6 Monate, sowie 2 Millionen € bar" - "Meine Herren, einigen wir uns doch auf 2 Jahre auf Bewährung und 2 Millionen € bar auf die Kralle." - "Einverstanden." - "Na gut. Aber dafür zahlen sie die nächste Runde!".
In Terry Pratchetts fiktiver Stadt Ankh-Morpork gibt es eine Diebes-Gilde, denn weil sich Diebstähle nicht verhindern lassen würden, wäre es doch wenigstens eine gute Idee, es zu organisieren. Selbiges muss sich Frau Zypries gedacht haben. Früher haben sie unter der Hand gedealt, heute machen sie es öffentlich, dann kleiden wir das wenigstens in feste Regeln, damit es geordnet abläuft.
Das ist, natürlich, der falsche Ansatz. Anstatt diese Art des Schuldhandels zu legalisieren und den Strafprozess aus ökonomischen Gründen zur Farce verkommen zu lassen, müsste ein Gesetz genau das verbieten. Wer den Sinn und Zweck des Strafverfahrens durch solche Maßnahmen unterlaufen will, der sollte bestraft werden, nicht belohnt.
Die Gewaltenteilung hat schon ihren Sinn, die Exekutive soll verfolgen, die Judikative verurteilen. Der Staatsanwalt sollte nicht mitschreiben an der Strafe. Der Angeklagte sowieso nicht. Strafrecht soll dafür da sein, dass die vorhandenen Normen so angewendet werden und nicht nach Maßgabe von Verhandlungsgeschick. Richter, wie alle Staatsgewalt, haben ihre Legitimation vom Volk. Urteile ergehen im Namen des Volkes, eines Volkes, dass beim Deal nicht mal zusehen darf, weil alles in Hinterzimmern ausgemauschelt wird. Wer anfängt, diese Rechtsbeugung zu belohnen, der kann als nächstes auch Delikte wie Diebstahl organisieren. Denn die Argumentation, dass man a.) es nicht verhindern könne und b.) es für die Justiz einfacher wäre, die lässt sich auf vieles anwenden.
Joachim Stünker, der SPD "Rechtsexperte", unterstützt die Pläne von Ministerin Zypries, denn er sagt, auch zu Recht, dass es die Gerichte entlastet würden damit. Doch die Tatsache, dass Geld fehlt, darf nicht dazu führen, dass Recht weniger wird. Das Recht muss gleich bleiben, dafür muss halt auch mehr Geld da sein. Und die Anstrengungen dürfen dann nicht dazu führen, die Belastung durch Rechtsbeugung zu umgehen, sondern sie durch genug Mittel zu beheben. Brigitte Zypries Entwurf spielt den Ministerpräsidenten der Länder in die Hände, die so noch mehr Mittel kürzen können. Der überlasteten Justiz wird das wenig helfen.