Mal wieder beweist das bayerische Verfassungsgericht, wie Recht
Heribert Prantl hatte, als er zum 60jährigen Jubiläum der bayerischen Verfassung ein unabhängiges Verfassungsgericht forderte, das nicht CSU-Politik abnicke. Heute hat das eigentlich oberste Gericht des Freistaates, besetzt mit von der CSU ernannten Richtern die nur "halbtags" am Verfassungsgericht arbeiten, mal wieder bewiesen, dass es, wenn es mal die Verfassung bewahren könnte, doch lieber handzahm bleibt. Streitgegenstand: Das bayerische Kopftuchverbot.
Während ein Richter in Baden-Württemberg ganz korrekt erkannt hat, dass ein solches Gesetz nicht einseitig gegen muslimische Lehrerinnen gehen darf,
hat das bayerische Verfassungsgericht eine entsprechende Klage abgelehnt. Eine muslimische Gemeinschaft hat dagegen geklagt gehabt, dass Nonnen weiterhin in Ordenstracht unterrichten dürfen, Musliminnen aber nicht im Kopftuch. Nun wäre ich für dieses Gesetz, wenn es allen Religionen gleich welcher Art religiöse Symbole verbieten würde. Doch wenn es einzig und allein zur Diskriminierung einer Minderheit durch die vorherrschende Religion dient, so muss ich trotz aller persönlichen Vorbehalte gegen diese Religionen, auf der Seite des Rechts Stellung beziehen.
Die von der Staatsregierung vorgebrachten "Argumente" für das Kopftuchverbot, denen das Verfassungsgericht gefolgt zu sein scheint, sind geradezu lächerlich: Das Kopftuch könne als Symbol für islamischen Fundamentalismus verstanden werden. Abgesehen davon, dass die Lehrerinnen dann wohl eher eine "Burka" tragen würden, so kann man auch eine Nonnentracht als Symbol für christlichen Fundamentalismus ansehen und alle Träger von "Lonsdale" Produkten pauschal als Nazis verdächtigen, genauso wie alle Männer mit Glatze. Weiterer Einwand war, dass das Kopftuch der verfassungsrechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau kontraproduktiv wäre: Stimmt...die Ordenstracht entspringt aber der selben chauvinistischen Denkweise.
Das Urteil der bayerischen Verfassungsrichter ist eine Schande für die Verfassung, die in Art. 118 keine Bevorzugung des christlichen Glaubens oder seiner Symbole im Rahmen der Gleichbehandlung vorsieht. Eine Einschränkung auf "christlich-abendländische Bildungs- und Kulturwerte" wie es das Gesetz vorsieht, macht dieses Gesetz allein deshalb schon verfassungswidrig, weil er christliche "Werte" über die anderer Religionen erhebt, indem er sie zum Maß und zur Grenze von Verboten macht. Auch der Satz, allein das mögliche (subjektive!) Verstehen der Symbole als verfassungsfeindlich ist gegen alle Prinzipien eines Rechtsstaates, denn er ist unbegrenzt-vage formuliert. Die Tatsache, dass ich ein Kreuz als Symbol für christlichen Fundamentalismus verstehen könnte, würde nach dieser Gesetzgebung ausreichen, das Kreuz zu verbieten, wäre da nicht die vormals erwähnte Bevorzugung des christlichen Glaubens.
Es bleibt allen Menschen mit gesunden Rechtsbewusstsein also weiterhin nur auf den Tag zu warten, an dem das bayerische Verfassungsgericht sich als Hüter der
Verfassung des Freistaates Bayern präsentiert und nicht als Hüter der Politik der CSU.