Geschrieben von SoWhy in
Politik for Dummies | Freitag, 29. Dezember 2006 |
Das OLG Stuttgart hat entschieden, wie ich grade in der Tagesschau gesehen hab, dass die Miete nicht nur durch tatsächliche Schäden gemindert werden kann. Nein, nach Ansicht der Richter in Stuttgart ist es auch gerechtfertigt, wenn in ein piekfeines Bürogebäude die ARGE einzieht und dort Arbeitslose zur Beratung hingehen. Allein die bloße Möglichkeit(!), dass diese (nach Meinung des Gerichtes wohl) "verkommenen" Subjekte sich vielleicht schlecht aufführen, kann man den anderen Mietern nicht zumuten und daher sei es gerechtfertigt, wenn diese die Miete mindern. Dabei müssen nicht einmal Vorfälle konkret passiert sein, nach Meinung der Stuttgarter Richter gilt das Gebäude nach Einzug der ARGE als "mängelbehaftet", weil es von sehr vielen "sozial auffälligen Personen" (sic) besucht werde und "allein die Möglichkeit", dass von "diesem Personenkreis" Gefahren ausgehen könnten sei genug.
Damit drücken die Richter des OLG allen Arbeitslosen einen unschönen Stempel auf: Im Chor mit den Stammtischparolen der Rechten beschuldigen sie alle Arbeitslosen ohne Unterschied, dass ihre bloße Anwesenheit in einem Mietshaus einen Mangel darstelle. Das ist eine ungerechtfertigte Pauschalisierung, deren Tenor womöglich einfachgesetzlich korrekt sein kann, die Würde und die Achtung vor den Arbeitssuchenden aber einfach unter den Tisch kehrt.