Ding Dong die NPD gewinnt...Trackbacks
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Ist schwierig. Ich mußte bei deinen Argumenten schon nicken, aber nur in der Aussensicht. Bei uns gibt es keine NPD - die NPD kam von Auswärts. Es gibt aber einige Rechte. Wenn ich es aus dem regionalen Blick sehe, wäre eine Strafe schlechter gewesen.
Die kleinen Rechten hätten die starke NPD (die sogar dem Pfarrer eins draufgibt) bewundert und sich vielleicht angeschlossen. Den Loosern von jetzt wird man sich nicht so sehr anschließend und vom Unrechtsstaat sind die meisten Rechten eh überzeugt, da kann man urteilen wie man will!
Ist schwierig, stimmt, nur eine Nichtbestrafung ist m.M.n. etwas schlimmer. Denn nicht die "Starke NPD" hätte dem Pfarrer eins "draufgegeben", sondern der verhasste Staat, der gezeigt hätte, dass er eben trotz allem was die NPD behauptet, doch nicht ungerecht handelt.
Die Geschichte hat, v.a. in Weimar, gezeigt, dass ein schwacher Staat, der sowas wie die NPD toleriert, zum Scheitern verurteilt ist, das ist korrekt. Jedoch muss der Staat seine Mittel so wählen, dass er seinen eigenen Prinzipien treu bleibt.
Das klingt jetzt so, als ob der Staat "Recht" gebrochen hätte - dem ist aber nicht so. Es gab schlicht eine Abwägung zwischen verschiedenen Grundrechten. Versammlungsrecht versus Religionsfreiheit... Da kann zu stehen wie man will, aber vertretbar ist diese Entscheidung.
Wichtig ist aber, dass es zu gar keiner Grundsatzentscheidung kam - also für folgenden Fälle keine Relevanz besteht.
In gewisser Weise hat er das, weil sich die Politik eingemischt hat und die Entscheidung eine politische war. Die Religionsfreiheit ist hier auch nicht einschlägig, denn Glockenläuten ist liturgisch, sein Zweck ist es, die Verr..ähh..Christen daran zu erinnern, dass sie gute Schafe sein sollen, nichts anderes. Das zu einem Friedenssymbol umzumünzen ist dreist, denn die selben Glocken haben auch gefeiert, als die Nazis vor Jahrzehnten marschiert sind. Aber ich will jetzt keine Debatte über die christliche Mitwirkung am Nationalsozialismus vom Zaun brechen. Ich vergleiche es nur mit dem Fall, dass der Pfarrer z.B. den CSD oder eine Versammlung der DKP so gestört hätte. In diesem Fällen hätte er auch behaupten können, Kommunisten oder Schwule seien zu stören, weil es nicht in sein christliches Weltbild passe. Und dennoch hätte wohl jedes Gericht diese Begründung abgelehnt. Nun ist also die Frage, wieso kann diese Begründung bei einer anderen Partei gelten, die zwar rechtsextrem ist, aber nicht verboten? Oder anders: Welchen Sinn hat ein Verbotsmonopol des BVerfG, als ultima ratio, wenn jeder Staatsbedienstete Parteien unterschiedlich behandeln kann?
Wie ich schon bei Robin kommentiert habe:
Juristisch begründen kann man das Vorgehen (bzw. Nicht-Vorgehen) wohl am ehesten mit dem fehlenden öffentlichen Interesse an einer Verfolgung in diesem konkreten Fall. Das wäre beim CSD klar anders und bei der DKP wohl auch (wenn auch nicht ganz so klar). Kommentar schreiben
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