Dieser Aktionismus immer wieder. Kaum nerven die NPDler mal wieder, beginnen Politiker verschiedener Couleur zu Streiten, ob man es wieder versuchen sollte. Gegner und Befürworter findet man dabei in allen Parteien gleichermaßen. Ich habe bereits
vor knapp 2 Monaten mich dazu geäußert, wieso ich ein solches Verbot für richtig erachte und ich bin immer noch der Meinung, dass meine damals genannten Punkte heute noch Gültigkeit haben (Kunststück nach 2 Monaten). Eine Partei, deren Ziel es ist, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu zerstören ist verfassungsfeindlich, daran besteht kein Zweifel. Und nur das Verbot muss vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden, nicht jedoch diese Tatsache. Die ergibt sich aus dem Handeln der Partei selbst.
Völlig unüberlegt sind jedoch manche Vorschläge, die bis zu einer "Lex NPD" führen könnten, wie man den Vorschlag des SPD-Mannes Sebastian Edathy, das Zwei-Drittel-Quorum bei der Entscheidung des BVerfG abzuschaffen, verstehen könnte. Um mich nicht falsch zu verstehen, der Vorschlag ist richtig und sollte objektiv geprüft werden, wie viele andere, die Helmut Kerscher
in seinem Kommentar heute aufführt. Das knapp 50 Jahre lang kaum veränderte Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) sollte modernisiert und angepasst werden. So stammt das 2/3-Quorom aus einer Zeit, als es noch 12 Richter gab, nicht 8 wie heute (pro Senat). Ich persönlich wäre für eine Wiederaufstockung zu 12 Richtern. Auch andere Dinge, wie das es Probleme geben kann, wenn ein Richter mitten im Verfahren ausscheiden muss, sollten berichtigt werden. Entweder sollte man Ersatz stellen oder regeln, dass sie laufende Fälle noch zu Ende richten sollen. Denn schon
im Verbotsverfahren gegen die SRP gab es den Fall, dass angeführt wurde, das Gericht sei unvorschriftsmäßig besetzt, weil eine Stelle nicht nachbesetzt wurde. Vielleicht wäre auch ein größerer Senat eine gute Idee, dem, um über die Anwendung dieser ultima ratio im Umgang mit verfassungsfeindlichen Parteien zu entscheiden, neben dem 2. Senat des BVerfG auch Bundesrichter der anderen obersten Gerichte angehören.
All das sind vollkommen legitime Ideen, die man beraten sollte bei Überlegungen zu Verbesserungen am BVerfGG und dem Verfahren. Doch nichts davon ist im Moment hilfreich, denn auch die sinnvollste Änderung hätte doch den Makel, dass sie für dieses Verfahren beschlossen wurde. Und genau das sollte der Rechtsstaat nicht einmal in Erwägung ziehen...