Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) hat
heute entschieden, dass die katholische Kirche nicht einfach einem Arbeitnehmer kündigen dürfe, nur weil dieser sich geschieden und neu verliebt hatte. 13 Jahre hat der Mann gebraucht, um diese Kündigung als das bestätigt zu bekommen, was sie ist: Ungerechtfertigt und geradezu lächerlich. 13 Jahre, in denen er keinen Job hatte, denn ein Orgelmusiker ist außerhalb der Kirche halt nicht so gefragt. 13 Jahre, in dem ihm die katholische Kirche quasi die Lebensgrundlage genommen hat.
Vor deutschen Gerichten war der Mann in allen Instanzen gescheitert, denn diese sind leider noch sehr kirchenhörig. In Deutschland gelten unzeitgemäße Sonderrechte für die beiden Großkirchen, die dazu führen, dass diese nicht nur Jahr für Jahr knapp 20 Milliarden Euro vom Steuerzahler bekommen, sondern auch im Arbeitsrecht Narrenfreiheit haben. Die Kirche darf diskriminieren und ausnutzen, soviel sie will - die Schutzgesetze gelten für sie nicht. Das war schon lange so und wenn es nach ihnen geht, wird es auch so bleiben. Wer z.B. auf dem Land einen sozialen Beruf ergreifen will, hat meist nur einen kirchlichen Arbeitgeber zur Auswahl. Und da hat man dann Pech, wenn man geschieden ist oder homosexuell oder sich irgendwie anders entgegen der Moralvorstellungen der Kirche verhalten hat.
Es ist offensichtlich, dass dies kein gerechtes System ist und es ist gut, wenn der EuGMR dies auch so festgestellt hat, zumindest für den Einzelfall. Jetzt muss eigentlich der deutsche Gesetzgeber kommen und die notwendigen Konsequenzen ziehen. Aber das wird, fürchte ich, nicht geschehen.
Natürlich erkennt nicht jeder an, dass dies so ist:
Tina Groll schrieb
auf ZEIT Online einen schlecht argumentierenden Kommentar dazu, weshalb die Sonderrechte der Kirchen in Ordnung seien. Sie argumentiert, die Sonderrechte müssten gelten, weil dies schon immer so war und die Kirchen dies als moralische Instanzen verdient hätten. Auch der dazu übliche Begriff des "christlichen Wertesystems" fällt dazu natürlich wie auf Knopfdruck. Frau Groll übersieht dabei eines:
Sonderrechte werden gewährt, wenn eine Institution diese verdient hat und dies nötig ist zum Wohle aller. Sie sollten nicht nur deshalb gelten, weil dies schon immer so war. "Des ham mia scho imma so gmocht" mag in Bayern noch eine geläufige Argumentationsformel sein, Grundlage für solche Rechte kann - und darf! - sie es nicht sein. Die Kirchen sind nicht irgendwelche frommen Institutionen, die über den Dingen schweben. Sie sind Unternehmen, die sehr viel Geld haben und sehr viel mehr bekommen - vom Staat (20 Milliarden im Jahr!) und vom Bürger. Und sie sind so groß, dass es in vielen Gegenden für bestimmte Berufe nur kirchliche Arbeitgeber gibt. Der Kirche dann aber das Recht zuzustehen, diesen Menschen den Aufbau einer Existenz zu versagen oder, wie hier geschehen, zu entziehen, das darf ein Staat nicht dulden. Die Kirche kann, wie viele Unternehmen, gerne intern Verhaltensregeln haben. Aber deren Befolgung muss auch genauso gehandhabt werden. Jemanden auf die Straße zu setzen, weil er sich neu verliebt? Das ist kein Recht mehr...