Der hessische Staatsgerichtshof hat heute über die (bereits wieder in der Abschaffung befindlichen) Studiengebühren des Landes entschieden und gesagt:
Die Studiengebühren sind verfassungsgemäß. Die Entscheidung ist denkbar knapp ausgefallen mit 6 zu 5 Stimmen, aber vor allem beweist sie die Tatsache, dass Verfassungsgerichte und andere Gerichte auch gerne mal
gegen den Wortlaut der Gesetze auslegen. Denn zur Begründung führte das Gericht an, dass durch Darlehen die Gebühren keinen abschreckenden Charakter hätten.
Das ist, wie bekannt, kompletter Unsinn, wie Studien gezeigt haben, nehmen die allerallermeißten Studenten kein Darlehen auf sondern arbeiten entweder auf Kosten des Studiums mehr oder verzichten komplett aufs Studium. Darüberhinaus ist es auch eine Vehöhnung der hessischen Verfassung. Denn dort steht in Art. 59:
(1) In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten. Das Gesetz muss vorsehen, dass für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind. Es kann anordnen, dass ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet.
(2) Der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hochschulen ist nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen.
Der Wortlaut sagt also klar und deutlich, dass der Unterricht an Hochschulen unentgeltlich sein muss und der Zugang hierzu sich nicht danach bemessen darf, ob der Student Studiengebühren bezahlen kann, sondern nur danach, ob er dafür geeignet ist! Die einzige Möglichkeit dazu könnte in Art. 59 I 4 gesehen werden, aber auch dieser enthält eine sehr deutliche Klausel, dass Geld
nur dann verlangt werden kann,
wenn die wirtschaftliche Lage es gestattet. Ein Student, der dafür ein Darlehen aufnehmen muss, dessen wirtschaftliche Lage gestattet es qua Definition schon nicht.
Es ist schade, wenn ein Verfassungsgericht in einem Bundesland, dessen Verfassung klar was anderes schreibt, dennoch im Sinne der abgewählten CDU-Regierung urteilt. Denn noch klarer kann der Wortlaut eigentlich nur sein, wenn direkt drin stehen würde "Studiengebühren sind verboten". Wieso sie nicht verboten sein sollen, wenn er aussagt "Jegliche Gebühren sind verboten", erschließt sich mir nicht...
Update: Offensichtlich erschließt sich das auch der Senatsminderheit mit exakt selber Logik nicht, wie man an einem klaren Sondervotum
im offiziellen Urteil nachlesen kann. Aus diesem kann man auch erkennen, dass die 6 Richter für die Verfassungsmäßigkeit der CDU angehören bzw. nahestehen und die 5 dagegen der SPD bzw. den Grünen. Es ist schade, wie parteipolitisch dieses Urteil damit ist. Zusätzlich zu seiner juristischen Fehlerhaftigkeit.
Dazu und zur politischen Entscheidung des Staatsgerichtshof auch:
Christian Söder,
Indymedia (wo auch darauf hingewiesen wird, dass die parteipolitische Zugehörigkeit der Richter in den Medien nicht benannt wird)
Update 2: Die NachDenkSeiten haben ebenfalls einen sehr guten, ausführlichen Artikel dazu: "
Chancengleichheit durch Verschuldung" (sehr lesenswert)