Geschrieben von SoWhy in
Politik for Dummies | Montag, 17. März 2008 |
Das heißt natürlich "Ja" beim Bürgerbegehren, also auf dem Stimmzettel. Nein dafür, dass es überhaupt durchgeführt wird. Wovon ich rede? Am 13. April 2008 führt die Stadt München ein Bürgerbegehren (Ratsbegehren) durch. Frage: "Soll die Stadt alles ihr Mögliche tun, um den Transrapid zu verhindern?"
Nun ist die Frage mit "Ja" schnell beantwortet, aber das mein ich gar nicht. Sinn von Bürgerbegehren ist eigentlich, einen Stadtratsbeschluss zu ändern oder einen Beschluss vorzunehmen, zu dem der Stadtrat nicht bereit war. Jetzt hat der Stadtrat aber dieses Begehren initiiert, dass quasi für Legitimation sorgen soll, denn, so hoffen die Gegner, die Leute gehen alle hin und stimmen fleißig mit Nein, äh mit Ja. Also gegen den Transrapid auf jeden Fall. Nur: Das macht keinen großen Sinn, denn der Stadtrat war ja bisher schon dagegen.
Eher existiert ein doppeltes Risiko: 1.) Wenn die Transrapid-Gegner gewinnen, so ändert das nichts am bestehenden Bürgerwillen, den die bayerische Staatsregierung auch bei 99% Ablehnung ignorieren wird. Sollten sie aber verlieren, müsste die Stadt ihren Kampf faktisch aufgeben. Das ist sicherlich schmerzlicher als der mögliche Gewinn locken kann. Und dazu beitragen kann 2.) die Formulierung der Frage: Denn nach o.g., nicht genauer aber sinngemäßer Formulierung, müssen die Gegner mit "Ja", die Befürworter aber mit "Nein" stimmen. Ich will nicht wissen, wie oft dies falsch gemacht werden wird, ruft man doch zu einem Entscheid gegen den Transrapid auf.
Das Bürgerbegehren zeugt also von (nicht unbegründeter) Siegessicherheit und Arroganz, es steht in keinem Verhältnis zu dessen Nutzen und dennoch soll es durchgeführt werden. Na ob das nicht in die Hose geht...
Geschrieben von SoWhy in
Politik for Dummies | Montag, 17. März 2008 |
Wenn irgend ein schweres Verbrechen uns plötzlich wie ein greller Blitzstrahl den gesellschaftlichen Abgrund enthüllt, an dem wir bis dahin ahnungslos dahingegangen sind, so meint man, durch ein paar neue Strafdrohungen die Gefahr beschwören zu können, obwohl durch die Strafe im günstigsten Falle nur der individuelle Faktor des Verbrechens getroffen werden kann.
Franz von Liszt, Das Verbrechen als sozial-pathologische Erscheinung, in: ders.: Strafrechtliche Aufsätze und Vorträge, Bd. II, S. 236
Ich weiß, es ist eigentlich viel zu spät, aber im Laufe meiner Seminararbeit, die ich gerade schreibe, bin ich auf o.g. Zitat gestoßen, das
Franz von Liszt vor über 100 Jahren geschrieben hat. Es hat (leider) in keinster Weise an Bedeutung verloren...