Achja, eines weiß man doch, wenn man Jura studiert und sich mit dem Strafrecht auseinandersetzt, wie meiner einer das gerne tut: Wenn irgendwo eine Straftat passiert, die von den Medien, zu Recht oder zu Unrecht, zu einem Massaker aufgebauscht wird, so kommt von Seiten der CDU/CSU wie ein pawlowscher Reflex sofort: Höhere Strafen!!!
Dieses Allheilmittel konservativer Rechtspolitik sehen auch die meisten in der Lehre tätigen Juristen mit einer Mischung aus Belustigung und Sorge, denn heilen lässt sich damit kein Problem und die Einführung solcher Maßnahmen führt nur zur Befriedigung der Volksseele, nicht aber zur Behebung der Ursachen.
Auch im
jüngsten Beispiel jugendlicher Gewalt ist das zu sehen: Weil einer der beiden Täter 17 Jahre alt ist, fordert der bayerische Innenminister und der Bosbach von der CDU sofort eines - genau,
höhere Strafen für Jugendliche. Dass die beiden sowieso wegen versuchten Mord angeklagt sind und damit wohl eh nicht milde bestraft werden, ist in diesem Kontext egal.
Und weil man den beiden nicht nachweisen kann, "Killerspiele" gespielt zu haben, dem konservativen Sündenbock für alles, haben sie entdeckt, dass der eine der beiden Türke sei. Und den wolle man noch viel schneller ausweisen lassen können! Raus mit dem Abschaum quasi, nach nur einem Jahr Gefängnis, was sich so einer ja schnell einfängt im konservativen Bayern. Ein Gewinn für alle also. Aber auch jetzt schon werden Straftäter nach einer Strafe von mindestens 3 Jahren in Bayern ausgewiesen, so merkte es jedenfalls mein Professor Schöch in einer Vorlesung an. Wenn die Beiden für diese brutale also sowieso mehr als 3 Jahre Haft bekommen dürften, wo genau ist der Handlungsbedarf Herr Hermann? Gibt es nicht? War mir auch klar...
Abgesehen davon sind höhere Strafen wohl kaum sinnvoll. Bei Tätern, die, so O-Ton, "über umfangreiche Vorstrafenregister" verfügen, wird es kaum abschreckend wirken, wenn die Höchststrafe von 10 auf 15 Jahre erhöht wird. Wieso auch?
Ein anderer Vorschlag betrifft das Heranwachsenden-Recht. Danach kann ein Täter zwischen 18 und 21 Jahren wahlweise nach Jugend- oder Erwachsenen-Recht verurteilt werden - je nachdem, wie seine Einsichtsfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat war. Eine uralte Forderung aus der Mottenkiste der konservativen Rechtspolitik in diesem Fall lautet daher auch: Nur noch für Ausnahmen solle dies gelten! Dass diese Forderung bereits älter ist, haben wir ebenfalls bei Professor Schöch gehört, der Wochen vor dieser Tat darauf hingewiesen hat, dass CDU/CSU immer mal wieder genau das fordern würden. Der Sinn dieser Forderung ergibt sich mir jedoch deshalb immer noch nicht.
Dazu und auch zur vollkommen verrückten Forderung, deutsche Muslime wegen dieser Tat(!) zu einer Gewaltverzichtserklärung aufzufordern, siehe auch
Heribert Prantl auf sueddeutsche.de.