Und auch für mich. Wie das Bundesverfassungsgericht am gestrigen Dienstag
urteilte verstieß die von den Ländern festgesetzte Rundfunkgebühr, die unter dem Vorschlag der
KEF blieb, gegen die Rundfunkfreiheit. Das bedeutet höhere Gebühren ab 2009, die wohl die wenigstens freuen dürften, aber es bedeutet auch Gerechtigkeit. Stoiber und Co. wollten mit den Gebühren Medienpolitik betreiben, wollten den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorschreiben, was sie dürfen und was nicht. Und haben, nachdem die Rundfunkfreiheit aus Art. 5 I GG ihnen dies nicht erlaubt, es durch die Höhe der Gebühren versucht. Weniger Geld bedeutet weniger Möglichkeiten, so das Kalkül. Dem hat das oberste Gericht einstimmig einen Riegel vorgeschrieben. Ja, man könne von den Vorschlägen der KEF abweichen, aber nur, wenn es sozial geboten ist, nicht wenn es politisch oppurtun scheint.
Aber die Rundfunkanstalten sollten auch nicht zuviel auf diesen Sieg halten. Zwar stärkte das Bundesverfassungsgericht das "
duale System", aber nicht um jeden Preis. Höhere Quoten dürfen nicht die Motivation von ARD, ZDF und DeutschlandRadio sein - sondern höhere Qualität. Ansonsten lassen sich höhere Gebühren nicht mehr rechtfertigen und dann wird auch die KEF dem einen Riegel vorschieben müssen. Aber nicht die Ministerpräsidenten nach politischen Motiven, sondern Fachleute nach fachlichen Gründen. Die Öffentlich-Rechtlichen müssen also auch beweisen, dass sie der Verantwortung gerecht werden können.
Wieso das auch ein Sieg für mich ist? Nun, im Sommersemester 2006 stellte Prof. Dr. Peter M. Huber, der auch die Länder vor dem Bundesverfassungsgericht in dieser Sache mitvertreten hat, eine Hausarbeit, die genau diesen Tatbestand zum Gegenstand hatte. Ich habe damals bereits, wie sich heute zeigt, korrekt argumentiert und die Festsetzung mit Abweichung als verfassungswidrig bezeichnet. Damals wusste ich noch nicht, dass mein Prof anderer Meinung war, aber es ist schön zu sehen, dass ich Recht hatte. Es erfüllt mich mit einem gewissen Gefühl innerer Zufriedenheit ;-)