Neun Mitglieder des deutschen Bundestages haben geklagt. Und beinahe hätten sie gewonnen. Denn, wie Heribert Prantl es schreibt, vier der Richter des zweiten Senats haben eine sehr komische Vorstellung vom demokratischen Abgeordneten. Es ist wohl kein Zufall, dass von den Klägern fünf der CDU/CSU angehörten, drei der FDP und nur einer der SPD und auch die Richter, die in ihrem Sinne votierten, drei von der CDU/CSU nominiert wurden und einer von der SPD. Man muss die Kritik von Wolfgang Neskowitsch (ehemaliger BGH-Richter, Linke) doch ernst nehmen, der die Mauscheleien bei der Richter-Benennung der obersten Gerichtshöfe beklagt. Auch in diesem Fall ging die Entscheidung an den Parteigrenzen entlang, mit zwei Abweichlern auf beiden Seiten. Dies führte zu einem Patt von 4:4, als es darum ging, ob die Pflicht der Abgeordneten zur Offenlegung von Nebeneinkünften verfassungsgemäß sei.
Und weil es einen Patt gab, wurde die Klage gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 BVerfGG abgewiesen.
Und das auch zu Recht. Natürlich gibt es gute Gründe, die Offenlegung zu verneinen. Der Neid kann wirklich erweckt werden, wenn Abgeordneter A mehr verdient als Abgeordneter B. Auch das Recht der Privatsphäre wird dadurch verletzt, wenn jeder sagen muss, was er verdient. Müssen ja normale Bürger auch nicht. Aber normale Bürger sind auch keinen Wählern verpflichtet. Abgeordnete des Bundestages haben eigentlich nur einen Herren, nämlich die Bürger in ihrem Wahlkreis. Natürlich können und sollen sie nebenbei, vor allem Selbstständige, ihre Berufe weiterausführen, denn entgegen aller Mythen, enden die Amtszeiten der Mitglieder des Bundestages auch mal eines Tages und dann stünden sie, im Gegensatz zu all den Beamten, vor dem Nichts. Das kann nicht der Sinn sein. Doch das soll ja nicht verboten werden. Es wird ihnen nur vorgeschrieben, ihr Nebeneinkommen in sehr groben Rastern, 1000-3500, 3500-7000 und mehr als 7000 € im Monat anzugeben, damit der Bürger wenigstens grob sehen kann, was los ist. Und damit auch solche Abgeordneten aussieben kann, die wirklich übermäßig viel nebenbei verdienen, Geld, das den Verdacht begründen kann, der Abgeordnete diene vielen anderen Herren nebenbei, so dass er entweder mehr Zeit dafür als auf sein Mandat verwendet oder sich dadurch in seinen Entscheidungen manipulieren lässt. Nicht ohne Grund wurde, nach den Erfahrungen mit den Honoratioren-Parlamenten von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes festgeschrieben, dass Abgeordnete genug vergütet werden sollen, dass sie ihr Mandat ohne Abhängigkeit von außen ausüben können, aber auch sollen. Das Gesetz zur Offenlegung der Nebeneinkünfte garantiert dies vielleicht nicht, aber es hilft mit, dies zu erreichen. Denn wer anderen Herren im Übermaß dient, der erfüllt sein Mandat nicht wie gedacht. Und das müssen die Wähler auch wissen...