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Politik for Dummies | Dienstag, 31. Juli 2007 |
Nachtrag zu diesem Eintrag: Meine Bestellungen aus dem Bundestag sind da! Und ich hab auch gleich, im Geiste dieser Aktion, eines für Dr. Schäuble eingepackt und werd es ihm schicken. Ich bin ja ein netter Mensch. Außerdem wollte ich schon immer mal vom BKA als Terrorverdächtiger geführt werden xD
Geschrieben von SoWhy in
Politik for Dummies | Dienstag, 31. Juli 2007 |
Ich hatte ja mit Weiden bereits die Hoffnung aufgegeben. 30 Jahre lang haben die dortigen Wähler die CSU und ihren OB Schröpf toleriert, der selbstherrlich und zuletzt 2-fach vorbestraft regiert hatte. Dann wurde er dazu gebracht zu gehen, "krank", wie er sich attestieren lässt und trat daher nicht etwa zurück, wie es sich gehören würde, wenn man im Amt zweifach straffällig wird, sondern ging in Pension - samt hoher Pensionsgelder. Sein Nachfolger war Lothar Höher, ebenfalls CSU, der versuchte im deswegen vorgezogenen OB-Wahlkampf so zu tun, als sei Schröpf allein an allem schuld gewesen und die CSU unschuldig wie ein Lamm - obgleich sie ihn 30 Jahre Rückendeckung gegeben hatte. Am Wahltag kam es deshalb zu einer kleinen Überraschung, denn Höher erreichte nicht die absolute Mehrheit sondern "nur" 43%. Für die Stichwahl am vergangenen Sonntag galt er dennoch als Favorit.
Umso mehr hat es die Leute, vor allem auch mich, überrascht, als ich heute gelesen hab, dass nicht Höher, sondern er SPD-Kandidat Kurt Seggewiß die Stichwahl mit 58,6% klar gewonnen hat. An dieser Stelle also erstmal Glückwunsch nach Weiden. In der bayerischen SPD weht nach diesem Sieg eine Hoffnung durch die Hallen, die so lange nicht bekannt war, die aber viel zu früh und euphorisch ist. Klar, es war eine Überraschung und ein großer Erfolg gegen eine Partei, die dort bisher in der Lage war, alles unter den Teppich zu kehren und vor der Wahl eine gigantische Materialschlacht betrieben hatte und für ihren Kandidaten massenhaft Geld ausgegeben hatte und all dies nichts genützt hat. Aber man muss das Ganze kritisch bedenken: Zum einen sitzt im Weidener Stadtrat noch immer eine absolute CSU-Mehrheit, die dem SPD-OB das Leben schwer machen kann. Jetzt sogar noch einfacher, denn alle unpopulären Maßnahmen werden vom Bürger generell ja gern auch mal dem Bürgermeister zugerechnet. Und dass der Stadtrat günstiger besetzt aussehen dürfte im März 2008 dürfte zu bezweifeln sein. Der bayerische CSU-Wähler wählt zwar auch hin und wieder SPD, um den seinen einen Denkzettel zu verpassen, aber meist nur Personen. Eine Stadtratswahl ist eine andere Sache. Und zweitens hat es in Weiden 30 Jahre Regentschaft des selben Mannes, zahlreiche Affären und zwei Vorstrafen gebraucht, dass es soweit kam. Noch 2003 haben die Weidener Hans Schröpf mit absoluter Mehrheit wiedergewählt gehabt. Daraus Hoffnung zu schöpfen ist gefährlich, denn es ist kein Beispiel für den Rest Bayerns. Auf Landesebene erlaubt sich die CSU keinen ganz so offensichtlich abgehobenen Regierungsstil und tauscht auch das Personal öfters aus. Doch jedes Austauschen wird vom von den meisten bayerischen Wählern als eine Neuanfang gesehen und führt zum Vergessen aller Probleme für einige Zeit. Die Hoffnungen von Maget und Stiegler sind daher nur allzu absehbar wenig wert und werden sich kaum in einem Wahlergebnis 2008 niederschlagen. Verständlich sind sie aber dennoch, denn wer in Bayern SPDler ist, benötigt eine Fähigkeit, sich über Kleinigkeiten zu freuen. Für Weiden zumindest ist es ja was Gutes...
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Politik for Dummies | Donnerstag, 19. Juli 2007 |
Die CSU der bayerischen Stadt Regensburg ist seit langem eine verrückte Angelegenheit. Da bilden sich offene Seilschaften, ein Netzwerk rund um den Stadtrat Thomas Fürst hatte die parteiinterne Macht übernommen und die meisten Stellen mit Getreuen, da kommen dann Angriffe wegen rechtsextremer Parolen im Fürst-Lager und Gegenangriffe wegen "Kirchenfeindlichkeit". Die Landes-CSU hat dem lange Zeit zugeschaut und erst als der amtierende OB Schaidinger drohte, auf einer eigenen Liste mit seinen Getreuen anzutreten, griff der Bezirkschef Hans Spitzner ein, wirkte dabei aber wenig glücklich. Es gab Kommisionen, die die Vorwürfe prüfen sollten und jetzt hat der Bezirk entschieden: Thomas Fürst darf 5 Jahre keine Ämter und Mandate haben, zwei seiner Getreuen für 3 Jahre. Grund hierfür: Das Bilden der Seilschaften. Die von vielen Leuten erhobenen Rechtsextremismus Vorwürfe wurden dabei außen vorgelassen.
Das konnten Fürst und Co. offensichtlich nicht auf sich sicher lassen: Der Vorstand der Regensburger CSU, besetzt mit Fürst-Getreuen, ließ zu einer Vorstandssitzung einladen. Dabei wurde Franz Rieger, deren Vorsitzender, entschuldigt, davon wusste er aber nichts. Da traf sich also der Vorstand (ohne Vorsitzenden) um sich mit den Urteilen des Bezirksvorstandes auseinanderzusetzen.
Dieser hatte nämlich dem Fürst-Gegner Christian Schlegl trotz Vorwürfe der "kirchenfeindlichen Äußerungen" nicht bestraft. Das wollte das Fürst-Lager offensichtlich nicht auf sich sitzen lassen und beschloss auf dieser Sitzung daher den Ausschluss Schlegls anzustreben, weil er sich negativ über Bischof Gerhard Ludwig Müller geäußert haben soll. Und das gefällt der CSU ja nicht, so Meinungsfreiheit bezüglich der Kirche. Die Regensburger CSU beweist dieser Tage also, dass es immernoch nicht alles geklärt ist. Und die Schlammschlacht wohl weitergehen wird. Die meisten Wähler werden sich davon, wie bei den anderen Brandherden der CSU, wohl nicht abhalten lassen, CSU zu wählen.
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[ Für 24stunden.de verfasst. ]
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Alles, Etwas oder Nichts | Dienstag, 17. Juli 2007 |
Ich habe ja darauf hingewiesen gehabt, dass die LMU, meine Uni, am gestrigen Tage eine "Diskussion" zum Thema "Demokratie und Religion - Unvereinbar oder unzertrennbar?" hatte. Die Anführungszeichen bei "Diskussion" sind gerechtfertigt, denn im Ende waren sich doch alle toll einig, wie toll die Kirchen doch seien.
Reflektieren wir mal: 3-4 Christen (soweit erkennbar) von 4 Teilnehmern diskutieren über Religonen allgemein (und hauptsächlich über den "bösen Islam), moderiert von einem evangelischen Pfarrer. Kein Jude, kein Buddhist, kein Moslem, kein Atheist oder Freidenker in der Runde, i.e. keiner dabei, der das eh schon feststehende Ergebnis in Frage stellen bereit war. Einzig Prof. Dr. Schroth, der Studiendekan der juristischen Fakultät, war couragiert und forderte, als Strafrechtler, die Abschaffung des § 166 StGB.
Die Statements führten zur Bestätigung meiner im obigen Post getroffenen Vorhersagen (abgesehen davon, dass ich keine Frage stellen durfte). Besonders toll fand ich, dass alle irgendwie von einem "säkularen Staat" ausgegangen sind, den wir ja bekanntlich gar nicht haben, aber alle solche Behauptungen als Fakten akzeptieren. Es war nicht die einzige falsche Prämisse an diesem Abend.
 Ich war danach noch auf einer, ein wenig mehr diskussionsartigen, Verantstaltung zum Thema Patientenverfügungen, wo die Brigitte Zypries auch hin fuhr, nämlich in der TU. Genauer gesagt, ich war nur dort, weil sie mich in ihrem Auto mitgenommen hatte. War auch ne Erfahrung mal, da fühlt man sich dann gleich wichtig ;-)
Und ich hab ein neues Foto für meine Sammlung "bekannte Genossen und ich". War also nicht alles negativ. Auch wenn ich erst nach 14 Stunden wieder aus der/den Uni/s kam.
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Politik for Dummies , Wide (and) Wild Web | Samstag, 14. Juli 2007 |
 Sven Scholz hat eine nette Idee, die ich auch unterstützen möchte im Rahmen meiner bescheidenen Möglichkeiten: Ein Grundgesetz für Schäuble! Da der arme Bundesinnenminster seines wohl verlegt hat, bestellt euch hier kostenlos(!) maximal 3 Ausgaben und schickt dem netten Herren im Rollstuhl dann eines davon. Die anderen aufheben, damit ihr euren Enkeln irgendwann mal erzählen könnt, dass es mal sowas gab hierzulande ;-)
Bei Frank Wettert findet sich eine Liste der Unterstützer-Blogs soweit. Werden hoffentlich noch mehr!
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Politik for Dummies | Samstag, 14. Juli 2007 |
Vorbereitungshandlungen zu Straftaten sind generell straffrei. Wer sich eine Waffe kauft, weil er seinen Nachbarn erschießen will, der wird dafür nicht bestraft (wenn er die Waffe haben darf natürlich, aber das ist eine andere Sache). Das Strafrecht ist, so betont mein Professor gerne, die "ultima ratio" des staatlichen Handelns, das Schwert, das so scharf ist, dass er es nur ziehen kann, wenn und soweit es nicht anders geht und das Allgemeinwohl das Handeln erfordert. Das führt zur eben erwähnten Straffreiheit der Vorbereitung. Dies führt, korrekterweise natürlich, auch dazu, dass der Rücktritt vom Versuch einer Straftat, wenn noch nichts passiert ist, nach § 24 StGB straffrei bleibt, denn der Staat möchte die "goldene Brücke" zur Legalität so lange wie möglich dem potentiellen Täter offen halten.
Soviel zur Theorie. Die Pläne von Wolfgang Schäuble, die auf SPON nachzulesen sind, sprechen eine andere Sprache. Von wegen möglichst viele Möglichkeiten, es sich doch noch anders zu überlegen. Der Bundesminister für "Staatssicherheit" plant,die §§ 129 c und 129 d einzuführen, die Vorbereitungen zu terroristischen Handlungen bereits bestrafen sollen. Außerdem soll eine terroristische Vereinigung(!) in Zukunft schon aus 1 Person bestehen können. Wieso auch immer das dann noch eine Vereinigung sein soll...
Richtig happig sind aber die Vorbereitungsstrafideen: Dazu sollen dann Sachen gehören wie Ausbildung in sogenannten Terror-Camps, das Sammeln von Geld für terroristische Anschläge, aber auch der Besitz und die Verbreitung von Bomben-Bauanleitungen. Wichtig, noch ohne jede nachweisbaren Tatentschluss oder gar Straftat. Was Schäuble also damit unter Strafe stellen will, ist sich "verdächtig" zu benehmen. Nun mag man obiges vielleicht als böses Verhalten klassifizieren, strafbar ist es aber nicht. Wäre es das, bräuchte er keine Änderungen zu wollen.
Der ein oder andere mag nun sagen, naja, aber wer sowas tut, der ist doch schon ziemlich verdächtig, Terrorist zu sein. Nunja, aber was, wenn nicht? Wenn es nur, wie bei Khaled El-Masri oder Murat Kurnaz zu Verwechslungen kommt, zu Fehlern? Dann werden Leute eingesperrt, nach Schäuble wohl am liebsten interniert, die sich nichts zuschulden kommen ließen. Was "verdächtig" ist, bestimmt ja dann auch der Staat.
Der nächste Schritt ist dann auch nicht mehr weit, denn wer das verdächtige Verhalten bestrafen will, kann sich dann auch gleich das sparen und dann dafür bestrafen, dass man auch nur daran denkt, böse zu sein. Wenn die technischen Möglichkeiten erst mal existieren, kommen Forderungen danach sicherlich bald. Von Wolfgang Schäuble oder seinen Nachfolgern...
Mehr zum Thema:
[ via law blog ]
[ Für 24stunden.de verfasst. ]
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Politik for Dummies | Freitag, 13. Juli 2007 |
Eine Gruppe bayerische Eltern hat dem bayerischen Kultusminister Schneider 180.000 Unterschriften überreicht, die von ihm fordern, Klassen auf 25 Schüler zu begrenzen. Der war davon unbeeindruckt und klassifizierte die Feststellung, dass kleinere Klassen dem Lernbetrieb förderlich seien, als falsch. Wir sollten ihn nach Skandinavien schicken mit solcherlei überlegenen Wissen. Die machen es ja dann alle falsch!
Wie ich das gelesen hab, dachte ich mir nur "selbst schuld". Diese Eltern haben, da kann man sich sicher sein, zum größten Teil genau die Leute ja gewählt. Und das jahrelang. Und der größte Teil von ihnen wird es 2008 auch wieder tun. Und sich dann wieder beschweren. So ist der Wähler halt, in Bayern zumindest.
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Politik for Dummies , Thinking versus Believing | Freitag, 13. Juli 2007 |
Was ich damit meine? Nun, der Münchner Stadtrat kommt am 18. Juli zusammen und will entscheiden, ob er die Meiserstraße, benannt nach dem ehemaligen ev. Landesbischof Hans Meiser, umbenennen sollte. Eine Mehrheit dafür gilt als sicher.
Wieso will der Stadtrat das tun? Nun, Meiser war zwar, wie die Protestanten, die dagegen sogar klagen wollen, herausstellen, einer, der dafür sorgte, die Kirche zu erhalten. Aber Meiser war auch ein bekennender Antisemit, der die Juden als das Übel ausgemacht hatte. Und der Münchner Stadtrat handelt, wie es eigentlich alle Staatsmacht handeln sollte: Weltanschaulich neutral. Ja, natürlich, die evangelische Kirche sieht eine Hetzjagd auf die armen Protestanten darin. Aber das ist nicht der Fall: Wenn Landesbischof Friedrich selbst eingesteht, dass er heute keine Straße neu nach Meiser benennen würde, dann erklärt er damit ziemlich deutlich, dass er selbst die Person Meiser eben nicht ganz so positiv sieht, wie er zu glauben machen will.
Der Münchner Stadtrat, bzw. seine rot-grüne Mehrheit, hat erkannt, dass Meisers Dienste für die Kirche eben solche für die Kirche waren und nicht primär welche für alle, er dagegen durch seinen Judenhass, seiner Weigerung, verfolgten Juden zu helfen und seinen Schutz für deutsche Kriegsverbrecher, sich zutiefst menschenverachtend verhalten hat und dass einem solchen Mann keine Straße gewidmet sein darf. Nürnberg hat es vorgemacht. Es täte der evangelischen Kirche gut, dies einzugestehen, anstatt mit Klagen zu drohen, nur weil sie ihre Adresse ändern müsste...
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Learning by studying , Ready for the real life? , Thinking versus Believing | Dienstag, 10. Juli 2007 |
Die katholische, die evangelische und die juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität laden am 16. Juli zu einem sog. Lichthofgespräch mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ein. Thema: "Religion und Demokratie - unzertrennbar oder unvereinbar?" Während jeder Kenner der Kirchengeschichte automatisch letzteres sagen würde, bin ich mir nicht so sicher, dass das auch das Ergebnis dieses Gesprächs sein wird. Neben der Genossin Zypries, deren religiöse Hintergründe mir nicht bekannt sind (die aber sicherlich in diesem Land nicht offen atheistisch/agnostisch sein dürften - man kläre mich auf, falls ich mich irre), nehmen daran teil: Der Studiendekan der juristischen Fakultät, Dr. Ulrich Schroth sowie Professor Dr. Konrad Hilpert, der Dekan der Katholiken und ein gewisser Matthias Belafi (der Promovend zum Thema "Die Kirche und die Europäische Verfassung" ist) teil. Auffällig ist allein schon, dass die Moderation von Mitgliedern der evangelischen Fakultät übernommen wird und nicht von Neutralen. Auch, dass kein Vertreter der Gegenseite, wie dem IBKA oder dem bfg geladen wurde, sondern nur Juristen oder Kirchenfreunde (von Herrn Belafi abgesehen, dessen Haltung nicht klar erscheint).
Doch auch die Fragestellung ist schon entlarvend wertend und subjektiv. Ich zitiere:
Spiegelte bisher das deutsche Recht als auch die Gesellschaftspolitik maßgeblich die kulturell vermittelte und historisch verwurzelte christliche Werteüberzeugung wider (Tat sie das? Pure Behauptung und wie bekannt, falsch.), stellt die fortschreitende Europäisierung und die damit zunehmende religiöse Vielfalt in unserem Land dies in Frage (Fehlschluss aufgrund falscher Prämisse). Eignet sich die Religion länger als einzige oder zumindest vorrangige Quelle unserer Gesellschaftswerte? (Die Frage ist eher: Hat sie sich das jemals?) Ist es nicht vielmehr das Recht selbst, das Wertemaßstab, Garant und Grundlage unserer Gesellschaftspolitik ist? Ist ein Gottesbezug in der deutschen und der europäischen Verfassung zeitgemäß? Eine wissenschaftlich fundierte (i.e. obige Behauptungen stützende) und spannende Podiumsdiskussion verspricht, zur Klärung dieser Fragen beizutragen. In Anschluss wird Gelegenheit für eine Diskussion (Moderiert von Vertretern der einen Seite!) im Plenum gegeben. Zum Lichthofgespräch im AudiMax der LMU (Geschwister-Scholl-Platz 1) sind Sie herzlich eingeladen.
Ich überlege mir noch, ob ich da hingehen soll, denn die Wahrscheinlichkeit, dass eine wirklich neutrale Diskussion möglich sein wird, halte ich für relativ gering. Bei den Ausgangspositionen! Aber das ist wohl das, was man hierzulande als neutrale Diskussion ohne jegliche Voreingenommenheit versteht.
Ich stelle an dieser Stelle mal folgende Prophezeiungen an dazu: 1.) alle werden mehr oder minder sagen, wie toll doch die Kirche sei, 2.) werden sicher einige, wenn nicht alle die Behauptung wiederholen, die Grund- und Menschenrechte seien Ausfluss des "christlichen" Menschenbildes, 3.) wenn ich teilnehme und kritische Fragen stellen sollte, werde ich Worthülsen und Phrasen kriegen. Aber das war gestern beim Beckstein nicht anders...
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Politik for Dummies | Montag, 9. Juli 2007 |
Hugo Chavez, Venezuelas neo-marxistisch-bolivarischer Präsident, hat ja bekanntlich einen Fernsehsender, welcher als hauptsächliche Stimme der Opposition funktionierte, die Lizenz nicht erneuern lassen, so dass jener nicht mehr (im Kabelnetz, also landesweit) senden kann. Dies wurde in der ganzen Welt fast ausschließlich als Akt der Zensur gebrandmarkt, denn die Gründe waren mehr als fadenscheinig und trotz mancher Hetze dieses Senders war eine Lizenzversagung und damit die faktische Elimination selbigen einer Demokratie unwürdig, selbst wenn die ganze Sache juristisch legal geschehen ist. Um eine Parallele zu ziehen: Würde man hierzulande RTL oder in Italien der Mediaset-Gruppe von Berlusconi die Lizenz-Erneuerung versagen, so wäre dies, trotz aller Legalität, auch als Zensur zu sehen.
Rückendeckung erhielt Chavez nun von einer etwas überraschenden Seite: Oskar Lafontaine, neuer Chef der Linkspartei, bzw. Die Linke, hat Chavez den Rücken gestärkt und nannte die Versagung richtig und verwies auf die angeblichen Ersatzangebote, die Chavez Regierung geschaffen habe. Es mag etwas verallgemeinernd sein, Herrn Lafontaine ein beunruhigendes Verständnis für Pressefreiheit vorzuwerfen, aber ganz falsch wäre es angesichts solcher Äußerungen wohl nicht. Denn wer Zensur verteidigt, macht sich immer ein wenig auch selbst mitschuldig...
Edit: Text korrigiert, um sprachliche Ungenauigkeiten klar zu stellen. Natürlich wurde die Lizenz nicht entzogen, sondern "nur" nicht erneuert. Die Wirkung ist dagegen natürlich die Gleiche.
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Politik for Dummies | Donnerstag, 5. Juli 2007 |
Jetzt hat das BVerfG also entschieden, dass die Abgeordneten des Bundestages ihre Einkünfte offenlegen müssen. Zumindest in groben Stufen. Interessant ist es also zu erfahren, was denn die neun Kläger dagegen zu "verbergen" hatten:
- Danckert, Dr. Peter (SPD): 5 Tätigkeiten neben dem Mandat, davon 1 entgeltliche Tätigkeit als Anwalt.
Einkünfte daraus: Keine veröffentlicht.
- Götzer, Dr. Wolfgang (CSU): 3 Tätigkeiten neben dem Mandat, davon 1 entgeltliche Tätigkeit als Anwalt und Notar.
Einkünfte daraus: Keine veröffentlicht.
- Kauder, Siegfried (CDU): 6 Tätigkeiten neben dem Mandat, davon 1 entgeltliche Tätigkeit als Anwalt.
Einkünfte daraus: Keine veröffentlicht.
- Kolb, Dr. Heinrich Leonhard (FDP): 9 Tätigkeiten neben dem Mandat, davon 1 entgeltliche Tätigkeit als Unternehmer.
Einkünfte daraus: Keine veröffentlicht.
- Laurischk, Sibylle (FDP): 5 Tätigkeiten neben dem Mandat, davon 1 entgeltliche Tätigkeit als Anwältin.
Einkünfte daraus: Zwischen 1.000 und 3.500 im November 2005, sonst keine offenzulegende Angaben.
- Merz, Friedrich (CDU): 11 Tätigkeiten neben dem Mandat, davon 1 entgeltliche Tätigkeit als Anwalt und 8 Nebentätigkeiten in Unternehmen.
Einkünfte daraus: Mindestens 56.000 Euro / Jahr.
- Otto, Hans-Joachim (FDP): 11 Tätigkeiten neben dem Mandat, davon 1 entgeltliche Tätigkeit als Anwalt und Notar.
Einkünfte daraus: Keine veröffentlicht.
- Straubinger, Max (CSU): 7 Tätigkeiten neben dem Mandat, davon 2 entgeltliche Tätigkeiten als Generalvertreter.
Einkünfte daraus: Mindestens 7.000 Euro / Jahr.
- Wanderwitz, Marco (CDU): 7 Tätigkeiten neben dem Mandat, davon 1 entgeltliche Tätigkeit als Anwalt.
Einkünfte daraus: Keine veröffentlicht.
Zwei Ergebnisse lassen sich daraus ableiten: 1.) Im Endeffekt haben die neun Kläger eigentlich kaum was zu "verbergen". Und 2.) keiner von ihnen muss befürchten, dass sich aus ihren Angaben irgendwie genaue Angaben erschließen lassen. Und wir Bürger haben dafür endlich eine Möglichkeit zu sehen, wer was nebenbei tut. Was in manchen Fällen wirklich interessant ist, z.B. hat Guido Westerwelle in den letzten 2 1/2 Jahren mindestens 94.500 Euro nebenbei verdient, also 37.800 Euro pro Jahr im Durchschnitt. Fast Friedrich-Merz-Niveau.
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Law & Nonsense , Politik for Dummies | Donnerstag, 5. Juli 2007 |
Neun Mitglieder des deutschen Bundestages haben geklagt. Und beinahe hätten sie gewonnen. Denn, wie Heribert Prantl es schreibt, vier der Richter des zweiten Senats haben eine sehr komische Vorstellung vom demokratischen Abgeordneten. Es ist wohl kein Zufall, dass von den Klägern fünf der CDU/CSU angehörten, drei der FDP und nur einer der SPD und auch die Richter, die in ihrem Sinne votierten, drei von der CDU/CSU nominiert wurden und einer von der SPD. Man muss die Kritik von Wolfgang Neskowitsch (ehemaliger BGH-Richter, Linke) doch ernst nehmen, der die Mauscheleien bei der Richter-Benennung der obersten Gerichtshöfe beklagt. Auch in diesem Fall ging die Entscheidung an den Parteigrenzen entlang, mit zwei Abweichlern auf beiden Seiten. Dies führte zu einem Patt von 4:4, als es darum ging, ob die Pflicht der Abgeordneten zur Offenlegung von Nebeneinkünften verfassungsgemäß sei. Und weil es einen Patt gab, wurde die Klage gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 BVerfGG abgewiesen.
Und das auch zu Recht. Natürlich gibt es gute Gründe, die Offenlegung zu verneinen. Der Neid kann wirklich erweckt werden, wenn Abgeordneter A mehr verdient als Abgeordneter B. Auch das Recht der Privatsphäre wird dadurch verletzt, wenn jeder sagen muss, was er verdient. Müssen ja normale Bürger auch nicht. Aber normale Bürger sind auch keinen Wählern verpflichtet. Abgeordnete des Bundestages haben eigentlich nur einen Herren, nämlich die Bürger in ihrem Wahlkreis. Natürlich können und sollen sie nebenbei, vor allem Selbstständige, ihre Berufe weiterausführen, denn entgegen aller Mythen, enden die Amtszeiten der Mitglieder des Bundestages auch mal eines Tages und dann stünden sie, im Gegensatz zu all den Beamten, vor dem Nichts. Das kann nicht der Sinn sein. Doch das soll ja nicht verboten werden. Es wird ihnen nur vorgeschrieben, ihr Nebeneinkommen in sehr groben Rastern, 1000-3500, 3500-7000 und mehr als 7000 € im Monat anzugeben, damit der Bürger wenigstens grob sehen kann, was los ist. Und damit auch solche Abgeordneten aussieben kann, die wirklich übermäßig viel nebenbei verdienen, Geld, das den Verdacht begründen kann, der Abgeordnete diene vielen anderen Herren nebenbei, so dass er entweder mehr Zeit dafür als auf sein Mandat verwendet oder sich dadurch in seinen Entscheidungen manipulieren lässt. Nicht ohne Grund wurde, nach den Erfahrungen mit den Honoratioren-Parlamenten von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes festgeschrieben, dass Abgeordnete genug vergütet werden sollen, dass sie ihr Mandat ohne Abhängigkeit von außen ausüben können, aber auch sollen. Das Gesetz zur Offenlegung der Nebeneinkünfte garantiert dies vielleicht nicht, aber es hilft mit, dies zu erreichen. Denn wer anderen Herren im Übermaß dient, der erfüllt sein Mandat nicht wie gedacht. Und das müssen die Wähler auch wissen...
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