Nach einem sehr schlechten Urteil des LG Stuttgart, welches einen Internet-Versandhändler für das Vertreiben von Buttons mit durchgestrichenen oder zerstörten Hakenkreuzen für nach § 86 a schuldig erklärte (zu Recht als "Schildbürgerstreich der Justiz" bezeichnet), ist die Sache nun vor dem Bundesgerichtshof gelandet, der über die Revision des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft entscheiden soll. Das Bemerkenswerte? Verteidigung und Bundesanwaltschaft
fordern beide unisono Freispruch. Ich habe
bereits einmal dargelegt, wieso das im Sinne des Gesetzes wäre. Zu hoffen ist, dass der BGH der menschlichen Logik zugänglich ist und das LG in seine Schranken verweist. Es ist wahrscheinlich, aber beim BGH ist nichts sicher.