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Politik for Dummies | Freitag, 30. März 2007 |
Jaja, die BILD ist schon ein Phänomen, ihre Schlagzeilen und Meinungen beeinflussen nicht nur den Prozentsatz der Bevölkerung ohne Fähigkeit eigene Meinungen zu bilden, sondern auch logischerweise jene Politiker, die versuchen die Stimmen dieses Prozentsatzes zu bekommen. Generelles Beispiel dafür ist die CSU, die sehr gerne populistisch agiert. Wie auch in diesem Beispiel.
Die BILD fährt ja seit Wochen und Monaten eine Hetzkampagne gegen Brigitte Mohnhaupt und deren rechtmäßige Freilassung, gekonnt unterstützt von Edmund Stoiber, der zu jedem Schritt Berichterstattung Stammtischparolen ablässt, mit Franz Josef Wagner im Chor singend quasi. Nun will ich in keinster Weise entschuldigen, was die RAF und Frau Mohnhaupt getan haben, aber nichtmal meinem größten Feind würde ich sowas an den Hals wünschen, was die BILD zur Zeit abzieht. Aber das ist nicht das Thema.
Die CSU-Landtagsfraktion hat einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, um noch rechtzeitig auf dieser Welle des Populismus mitschwimmen zu können. Es geht hierbei um die Heraufsetzung der Mindesthaftdauer von 15 auf 20 Jahre, weil 15 Jahre "keine ausreichende Sühne" seien. Wieso 5 Jahre mehr eine ausreichendere Sühne darstellen sollen, wird nicht erläutert. Geflissentlich verschwiegen wird auch, dass mit der jetzigen Mindesthaftdauer die durchschnittliche Haftzeit bereits 19,9 Jahre (bundesweiter Durchschnitt) beträgt. Eine Erhöhung würde also faktisch nur 0,1 Jahre gut machen zum bestehenden System. Sie würde aber die grundrechtlich garantiere zweite Chance auch für lebenslang Verurteilte weiter verringern, sonst aber keinen Unterschied machen, da 5 Jahre mehr weder die Leute vom Morden abhalten werden noch den Schmerz Opfer oder Hinterbliebenen in irgendeiner Weise besser kompensieren könnten.
Der Antrag, auf Höhe mit der Politik von CSU-Justizministerin Beate Merk übrigens, ist sehr leicht als das zu entlarven, was er ist: Ekliger Populismus der untersten Schublade, bei dem die Opfer und Hinterbliebenen als Zugpferd herhalten müssen.
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Law & Nonsense , Wide (and) Wild Web | Donnerstag, 29. März 2007 |
Mit dem neuesten Urteil des BGH zur Haftung von Betreibern von Foren bei Beleidigungen setzt sich ein Interview der Netzeitung mit LawBlogger Udo Vetter auseinander. Da das auch Blogger betrifft, denn auch Kommentare sind rechtlich gesehen ein "Forum", ist es zu empfehlen, das mal zu lesen.
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Politik for Dummies , Thinking versus Believing | Dienstag, 27. März 2007 |
Es ist mal wieder an der Zeit, den Art. 137 der Weimarer Verfassung ins Gedächtnis zu rufen, welcher ja über Art. 140 GG Teil des Grundgesetzes ist und damit Verfassungsrang genießt. Dort heißt es im ersten Absatz sehr schlicht und einfach: "Es besteht keine Staatskirche." Was das bedeuten soll? Offensichtlich nicht, dass nicht trotzdem eine Religionsgemeinschaft von dieser Bundesrepublik bevorzugt werden darf. Aktuelles Beispiel: Das Bundesfinanzministerium hat beschlossen, weil mal wieder ein Deutscher oberster Medizinmann der katholischen Kirche ist, eine Briefmarke zu seinen Ehren herauszugeben. Das ist normalerweise bei lebenden Personen nicht gestattet (Ausnahme: Bundespräsidenten), aber das bedeutet nicht, dass er gestorben wäre (was manche sich wohl eher wünschen würden), sondern dass dem Ministerium die Grundsätze in diesem Fall einfach egal sind. Denn der Papst wird aus irgendwelchen Gründen von diesem nicht als das gesehen, was er ist: Nämlich ein Oberhaupt einer Kirche. Offensichtlich hat das Ministerium sich von der BILD anstecken lassen und ihrer "Wir sind Papst"-Mentalität anstatt mal das Grundgesetz zu lesen. Ich hab nämlich sehr wohl ein Problem damit, wenn auch mit meinen Steuergeldern eine Huldigung auf diesen Mann entworfen und vertrieben wird. Es besteht vllt. keine Staatskirche mehr, aber offensichtlich ein Staatspapst. Ein schlechter Tausch.
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Politik for Dummies | Montag, 26. März 2007 |
Nun ist sie also frei, Brigitte Mohnhaupt, eine der letzten RAF-Terroristinnen, mit der der deutsche Rechtsstaat seinen Frieden gemacht hat, streng nach dem eigentlich selbstverständlichen Satz, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich seien. Nun hat diese Freilassung zwei Besonderheiten: Zum einen musste es nachts um zwei Uhr geschehen, weil Heerscharen von Paparazzi, die nicht wahrhaben wollen, dass die Frau doch nicht "durch Talkshows tingelnd" eingestellt sei und klar gesagt hat, dass sie mit diesen Leuten nicht reden will. Umso bemerkenswerter, dass dennoch einige dieser Spezies vor dem Gefängnis vor der Lauer lagen, man könnte fast an Raubtiere denken, die nur auf ihre Beute warten. Zum anderen meldeten sich die üblichen Verdächtigen zu Wort: Die BILD titelt groß etwas von wegen "Schlimmste Terroristin ist frei - wie kann das sein?????" und erfindet auf Bild.de dazu eine lustige Story, die keiner anderen Zeitung bekannt ist offensichtlich und damit wohl zu Recht als erfunden bezeichnet werden kann. Und aus München meldet sich, wie sollte es anders sein, Edmund Stoiber zu Wort und nennt die Freilassung "eine Provokation für das Rechtsgefühl der breiten Mehrheit". Edmund Stoiber ist Jurist und belegt damit wieder Vorurteile, dass Juristen die Wahrheit recht egal ist. Denn, Herr Stoiber, das Rechtsgefühl der breiten Mehrheit hat keinen Platz in Entscheidungen einer unabhängigen Justiz. Das macht den Unterschied aus zwischen Rechtsstaat und Lynchjustiz. Letztere hat bei uns, zum Glück, keinen Platz mehr. Auch wenn das Edmund Stoiber anders sieht.
Update: Der BILDBlog bestätigt meine Vermutung, dass o.g. Story frei erfunden ist.
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Politik for Dummies | Mittwoch, 21. März 2007 |
Ein UN-Berichterstatter reist durch unser Vorbilds-UN-Land und möchte sich informieren, wie es denn so aussieht, in bestimmten Bereichen, in diesem Fall beim Menschenrecht auf Bildung. Er wird von der Bundesregierung unterstützt und spricht mit allen wichtigen Leuten darüber, liest dutzende Akten und schreibt dann einen Bericht darüber, den er dann der UN-Menschenrechtskonferenz in Genf vorlegt. Klingt nach Routine.
Tatsächlich enthält der Bericht auch nicht viel neues. Er ist, wie zu erwarten, eine Abrechnung mit dem miesen Bildungssystem des Landes, er kritisiert die viel-zu-frühe Auslese nach dem vierten Schuljahr, bei der Kinder aus armen Haushalten, Kinder mit Behinderungen und solche mit Migrationshintergrund systematisch benachteiligt werden, wie auch die sonstigen Hürden, die diesen Kindern im bundesdeutschen Bildungssystem entgegenstehen. Alles Dinge, die Bildungsexperten seit Jahren und Jahrzehnten bemängeln.
Interessant ist die Aufregung, die dadurch erzeugt wird. Ausgerechnet Lehrer- und Elternverbände, die am meisten profitieren würden, wenn die 16 Landesregierungen zur Vernunft kämen, kritisieren den Bericht. Das ist zu erwarten, denn der Bericht stellt auch ihnen ein schlechtes Zeugnis aus und wenn die Kinder ungebildet sind, dann sind auch z.T. die Lehrer dran schuld. Ändern aber tut es nichts daran, dass die Kritik begründet und berechtigt ist. Ändern wird es aber wohl auch nichts, denn vor allem die Union war in Bildungsfragen schon immer beratungsresistent.
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Politik for Dummies | Samstag, 17. März 2007 |
Heribert Prantl ist ein sehr guter Journalist und ich gebe ihm gerne recht, wenn er in seinen Kommentaren Freiheiten und Grundrechte verteidigt. Doch seit einigen Tagen scheint er ein neues Lieblingsthema zu haben: Das Urheberrecht. Beflügelt von der Milliarden-Klage von Viacom gegen YouTube, erweist er sich in der heutigen SZ als glühender Gefolgsmann der Musik- und Filmindustrie.
Ziemlich einseitig geht er in besagten Kommentar an die Sache heran, zieht die üblichen Vergleiche der Lobbyverbände heran, von wegen alles Diebe, die den Wert geistigen Eigentums zerstören und dabei, so scheint es, wohl auch gleich die westliche Demokratie und alle Werte, die wir so lieben und verehren. Nun will ich in keinster Weise behaupten, dass es richtig sei, Sachen runterzuladen anstatt sie zu kaufen, aber eine Pauschalverurteilung bringt auch keinem was. In seinem Artikel spricht Prantl kurz an, dass nur eine Industrie das Internet zu seinem Vorteil nutzt: Die Erotikanbieter. Leider versäumt er es, daraus die nötigen Schlüsse zu ziehen: Leute zahlen für Pornographie, weil deren Anbieter es verstanden haben, sich den Leuten anzupassen. Man bekommt was man will und nur das, zu niedrigen Preisen, weil die Konkurrenz sehr groß ist.
Das sieht bei Musik und Filmen ganz anders aus: Bei der Musik hat die Industrie jahrelang gejammert, verfolgt, bestrafen wollen, bis Apple mit iTunes kam und in kurzer Zeit 75% Marktanteil bekommen hat, weil sie das boten, was die Leute wollten: Musik, billig und nicht mit drakonischen Maßnahmen "geschützt", die dem Nutzer es unnötig erschwerten, seine gekaufte Musik zu genießen, die aber keinen daran gehindert hätten, sich trotzdem das Ganze kostenlos zu beschaffen. Da waren die Musikkonzerne dann erstmal platt, weil es ja doch geht, das Internet für seine Zwecke zu verwenden. Man musste es nur wollen. Dass übrigens Leute die Musik runterladen viel mehr Musik danach kaufen, ist ebenfalls immer geflissentlich ignoriert worden.
Im Falle der Filmindustrie ist das Aufwachen noch nicht passiert, weil sie nicht sehen will, dass Leute nunmal nicht 15 € oder mehr dafür zahlen wollen, dass sie einen Film runterladen dürfen, den sie dann nichtmal gescheit sehen können, weil er voller DRM ist.
All das spart Prantl in seinem Plädoyer für das Urheberrecht aus und spricht nur über die negativen Auswirkungen des Internets. Er übersieht dabei den wichtigsten Punkt: Das Urheberrecht hat seine Aufgabe und sein Daseinsrecht als Möglichkeit der Kreativen, ihre Werke zu schützen. Es ist nicht Waffe einer Industrie, die Fehler gemacht hat, zur Kriminalisierung unzähliger Menschen. Doch genau dafür wird es missbraucht, damit die Konzernbosse vertuschen können, dass die Leute nicht etwa deshalb Sachen herunterladen, weil sie alles Kriminelle seien, sondern weil ihnen einfach keine vergleichbaren legalen Wege offen stehen. Wer es den ehrlichen Kunden so schwer macht, muss sich auch nicht wundern, dass auch diese irgendwann genug haben. Da hilft auch kein Urheberrecht mehr, Herr Prantl.
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Law & Nonsense , Politik for Dummies | Donnerstag, 15. März 2007 |
Normalerweise gebe ich ja eher meinen Professoren recht, die, durch die Bank eigentlich, den Bundesgerichtshof oftmals kritisieren für dessen Entscheidungen, die meist dem Gesetz zuwiderlaufen oder zumindest von ekliger Realpolitik behaftet sind, die verpöhnt ist. Aber auch der BGH schafft es hin und wieder mich zu überraschen.
Wie bereits erwähnt hatte sich der BGH mit einem Fall zu beschäftigen, bei dem ein Versandhändler vom LG Stuttgart wegen Verbreitung der Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86 a StGB zur Zahlung von 3600 € verurteilt wurde. Seine "Tat": Er hatte Buttons mit durchgestrichenen oder sonstwie deformierten Hakenkreuzen verkauft, was das LG als Salonfähigmachung dieses Symbols ansah. Dem widersprachen Verteidigung und Staatsanwaltschaft im Revisionsverfahren, zu Recht entschied nun der dritte Strafsenat. Diese Symbole haben keinerlei Missbrauchsmöglichkeit durch Nazis und nur darauf kommt es dem Gesetz an. Das Unter-Strafe-Stellen von Antifaschisten ist nicht der Sinn des § 86 a StGB.
Der gesamte Urteil ist noch nicht online einzusehen, jedoch kann man erwarten, dass ich mit dem BGH in Übereinstimmung lag, als ich herausgestellt hab, wieso das Gesetz in diesem Fall nicht anwendbar ist. Der BGH hat, das ist erfreulich, dem LG Stuttgart damit Nachhilfe in Sachen Realität gegeben. Selbst Juristen müssen hin und wieder auch die Realität beachten, wenn sie das Gesetz anwenden. Das ist die wichtigste Lehre aus diesem Urteil und daher Applaus wert.
Weitere Kommentare hierzu bei: 24 Stunden und Henning.
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Politik for Dummies | Dienstag, 13. März 2007 |
Wo gibt es mehr alkoholisierte Jugendliche und gleichzeitig die strengsten Beschränkungen für Alkohol-Ausschank an Jugendliche? Richtig, in den USA. Was hierzulande jeder 16jährige Trinken darf, ist in God's own country erst ab 21 erlaubt. Mit dem Ergebnis, dass mehr Leute trinken als hier.
Jeder, der sich noch entsinnt daran, jung gewesen zu sein oder der es noch ist, weiß, dass nichts so erstrebenswert erscheint als das, was einem verboten wurde. Was beweist, dass gewisse CSU-Abgeordnete ein paar Gedächtnislücken haben, wenn sie jetzt ein Alkoholverbot für unter 18jährige als Allheilmittel betrachten. Nun bin ich normalerweise kein Verfechter von sinnlosen Besäufnissen Jugendlicher, ich trinke selbst keinen Alkohol (ich genieße ihn höchstens), aber ich weiß, was Sinn macht und was nicht. Dinge zu verbieten für bestimmte Altersgruppen führt zwangsläufig dazu, dass diese Altersgruppen sich fragen, wieso dass denn so sei und es dann erst recht wollen, sei es allein deshalb, um sich älter zu fühlen als sie sind.
Ein Verbot dieser Art, wie auch das Verbot von Canabis zeigt, würde zu mehr, nicht weniger Konsum führen, dessen einzige positive Seite für den Staat in mehr Bußgeldeinnahmen beim Erwischen dieser Jugendlichen zu sehen sein wird. Sinnloses Besaufen könnten vielleicht höhere Preise (wie beim Tabak) verhindern, aber nicht Verkaufsverbote. Nur dagegen würde sich wohl die Klientel der CSU sicherlich wehr
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Law & Nonsense , Politik for Dummies | Donnerstag, 8. März 2007 |
Nach einem sehr schlechten Urteil des LG Stuttgart, welches einen Internet-Versandhändler für das Vertreiben von Buttons mit durchgestrichenen oder zerstörten Hakenkreuzen für nach § 86 a schuldig erklärte (zu Recht als "Schildbürgerstreich der Justiz" bezeichnet), ist die Sache nun vor dem Bundesgerichtshof gelandet, der über die Revision des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft entscheiden soll. Das Bemerkenswerte? Verteidigung und Bundesanwaltschaft fordern beide unisono Freispruch. Ich habe bereits einmal dargelegt, wieso das im Sinne des Gesetzes wäre. Zu hoffen ist, dass der BGH der menschlichen Logik zugänglich ist und das LG in seine Schranken verweist. Es ist wahrscheinlich, aber beim BGH ist nichts sicher.
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Law & Nonsense , Politik for Dummies | Dienstag, 6. März 2007 |
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist der Hüter über die deutsche Verfassung, das Grundgesetz, die unantastbare, unfehlbare letzte Instanz, die entgültig Recht vom Unrecht trennt. Manchmal jedoch steigt den Damen und Herren in den roten Roben dieser Ruhm zu Kopf: Dann machen sie Realpolitik statt Verfassungsbewahrung, fällen Urteile nach politischen Großwetterlagen anstatt nach dem Wortlaut des Grundgesetzes. Die Auflösung des Bundestages 2005 war zum Beispiel so eine Entscheidung, die rechtlich gesehen anders hätte aussehen müssen.
Heute war mal wieder so ein Tag, wo dies geschehen ist. Ich wusste vorher schon irgendwie, dass es wohl soweit kommen wird, das war schon irgendwie in der Luft. Folgende Situation war Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde: Ein Polizist aus München mit 3 Kindern beklagte sich, dass er genauso viel bekomme wie ein Beamter der selben Besoldungsstufe im bayerischen Nirgendwo, er aber wesentlich mehr für seine Lebenserhaltungskosten ausgeben müsste. Unterm Strich wird er also dafür bestraft, in München zu wohnen.
Diese Verfassungsbeschwerde wurde nun abgewiesen.
Begründung: Das hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentum kennen keine regionale Ausgleichszahlungen und außerdem sei die Lebensqualität in München ja dafür auch viel besser.
Das Karlsruher Gericht hat Punkt 1 selbst in seinem Urteil lang und breit widerlegt, indem es sehr deutlich aufführt, dass sowohl das Bundesgesetz zur Beamtenbesoldung wie auch das bayerische und auch die Weimarer Verfassung sehr wohl ein solches rechtfertigen.
Was Punkt 2 dagegen betrifft, so werden hier Äpfel mit Birnen verrechnet. Du musst mehr für A ausgeben, kriegst aber B zurück. Die Argumentation, Städte wie München seien höhere Kosten wert, ist konfus. Wer mehr für Miete und Nebenkosten zahlt, dessen Geld geht nicht (oder nur sehr sehr mittelbar) dorthin, wo die Lebensqualität verbessert wird. Sieht man von den Stadtwerken ab. Doch auch ein Beamter in Nürnberg, wo vergleichbare Lebensqualität herrscht, zahlt dafür weniger Geld. Die Behauptung, die höheren Kosten würden durch mehr Qualität aufgewogen, ist auch falsch. Generell trifft sie auch diejenigen hart, die wenig verdienen. Ein Lehrer-Referendar aus der Provinz kann es sich nicht aussuchen, wo er Dienst tut. Sein Referendars-Gehalt reicht aber nicht aus für die ach so tolle Lebensqualität in München bzw. er wird froh sein, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Auch für niedrige Verdienststufen verneinen die Richter des 2. Senats eine Pflicht des Gesetzgebers, ihnen einen Ausgleich zu zahlen. Natürlich, freiwillig kann er dies schon, aber wieso sollte er? Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die bestehenden Regelungen zur Ausgleichszahlung für diese Gruppen auf 0 reduziert wird. Mit der Übertragung der Beamtenbesoldungsentscheidung durch die Förderalismusreform ab 2009 dürfte sich die Situation noch weiter verschlimmern.
Das Bundesverfassungsgericht hat einmal wieder gezeigt, dass es dem Argument von Bund und Länder, das Ganze kostet 500 Millionen Euro im Jahr mehr, mehr Gewicht zugemessen hat als den Problemen der Betroffenen. Es hat Realpolitik gemacht mit diesem Urteil...nur anders formuliert...
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Law & Nonsense , Politik for Dummies | Montag, 5. März 2007 |
Auf unfehlbar.net gibt es einen sehr guten Artikel, der 10 "Wahrheiten" über Inzest genüsslich, aber sehr sachlich zerlegt. Im Zuge der Debatte um die Verfassungsbeschwerde gegen § 173 StGB werden ja leider oft moralische und gefühlsmäßige Phrasen als Argumente verkauft, deren Gültigkeit meist sehr fraglich ist. Und die leider manchen, vor allem konservativen Politikern aller Coleur, den klaren Blick darauf versperren, dass dieser Straftatbestand tatsächlich nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist.
[ via lawblog - dort an anderer Stelle auch weitere Diskussionen ]
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Politik for Dummies | Montag, 5. März 2007 |
Konservativ kommt, wie sicher bekannt ist, vom lat. "conservare", was mit "bewahren" übersetzt werden kann. Die CSU ist in diesem Sine eine sehr konservative Partei, darin besteht kein Zweifel. Sie bewahrt ihre Überzeugungen und Ansichten gegen alle Widerstände, auch gegen so triviale Dinge wie Fakten. Es sei denn, es sind Wahlen, dann ist sie bekanntlich so prinzipientreu wie Britney Spears.
Ganz schlimm ist es, wenn dieser Konservatismus mit einem verletzten Ego zusammenkommt. Die CSU ist eine Bundespartei und dieses (unsinnige) Privileg muss sie deshalb auch immer dann zur Schau tragen, wenn sie Angst hat, dass die Großen sie nicht mehr mitspielen lassen wollen. Dann sucht sie sich ein Thema, einen Kompromiss, der mühsam konstruiert wurde und haut mal kräftig mit der verbalen Keule drauf ein. So wars bei der Gesundheitsreform und so isses heute auch wieder:
Heutiges Ziel von Stoiber und seinem designierten Nachfolger Beckstein ist der von Innenminister Schäuble und Vize-Kanzler Müntefering ausgehandelte Kompromiss über das Bleiberecht langjährig geduldeter Ausländer. Wenn diese bis November 2009 nen Job finden, dürfen sie bleiben. Dafür hat sich die SPD auf die CDU/CSU-Forderungen zur Verschärfung des Ausländerrechts (als wär es nicht streng genug!) eingelassen. Alle waren froh, über den Kompromiss, er war richtig und das haben die meisten eingesehen. Alle? Nein, wie bei Asterix leistet ein unbeugsames Völkchen tapfer Widerstand. Die Bajuwaren, alle voran Beckstein, rebellieren jetzt gegen den Kompromiss, er sei "mit der CSU nicht zu machen". Und da die CSU bei der Koalitionsrunde ein Veto-Recht hat, kann sie damit auch drohen. Die SPD hat, wie zu erwarten, natürlich dann gedroht, die Verschärfungen im Ausländerrecht nicht mitzutragen.
Merkel hat angekündigt den Streit schlichten zu wollen. Sie sollte es besser schaffen, Stoiber und Co. in die Schranken zu verweisen. Andernfalls sind Kompromisse und Absprachen innerhalb der Koalition nur noch solang was wert, bis die CSU wieder Minderwertigkeitskomplexe bekommt. Also nicht sehr lange.
Der dahörige SZ-Kommentar spricht, zu Recht, eine ähnliche Sprache.
Geschrieben von SoWhy in
Politik for Dummies | Samstag, 3. März 2007 |
Bündnis 90 / Die Grünen sind die Partei, die man zur Zeit nicht beneiden kann. Da kämpft man seit Jahrzehnten dafür, dass Umweltschutzthemen beachtet werden und wenn es dann soweit ist, nützt es nur den politischen Opportunisten in den anderen Parteien. So auch der CSU, die sich, nach Jahrzehnten der Umweltschädigung und Luftverpestung, jetzt als DIE Umweltpartei des Landes beweisen will. Wohl auch, weil man sonst von der CSU bundespolitisch nix mehr hört.
Die neueste populistische Botschaft der königlich bayerischen Staatspartei, hervorposaunt durch ihren Generalsekretär Markus Söder: Bis 2020 sollen normale Autos verboten werden!!! Das klingt gar nicht nach Markus Söder, mag jetzt der ein oder andere sagen. Oder nach der "Degradiert zum Volk von Kleinwagenfahrern"-CSU. Das ist auch nicht wirklich Söders Meinung, denn von dem ist es eigentlich bekannt, dass er gar keine eigene Meinung hat, sondern nur das herausposaunt, was die Leute hören wollen. Und die CSU war auch nie eine Umweltpartei, sondern hat immer alles blockiert, was mit Förderung oder zur Entwicklung der Dinge zu tun hat, die Söder jetzt fordert. Aber soviel janusköpfigkeit ist man ja von der CSU schon gewöhnt.
Was Söder fordert, ist auch komplett populistisch, aktionistisch und vollkommen schwachsinnig. Nach UN-Klimastudie müsste die Welt bis 2020 eine riesige 180° Drehung machen, daher müssten die Söder-Forderungen, ernsthaft verfolgt, schon 2010 oder früher erfüllt werden. Und nicht nur das, sondern auch Dutzende anderer Forderungen, die Söder und Co. bisher mit großem Ehrgeiz blockiert haben.Plötzlich den geläuterten Umwelt-Fanatiker zu geben mag vielleicht manchen möglich sein. Im Falle Markus Söder ist das aber nur noch unglaubwürdig.
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