Der Gnadenakt des Bundespräsidenten, der quasi über dem Recht schwebend, dieses nach Belieben anpassen kann, ist schon per definitionem kein politischer Vorgang. Der Bundespräsident, Symbol des Landes und dessen oberster Repräsentant, kann durch diese letzte "absolutistische" Befugnis ein wenig Ersatzkaiser sein. Manchmal brauchen wir Deutschen das halt schon.
Die Tatsache, dass es kein politischer Akt ist, hindert naturgemäß die Politiker nicht daran, dem Bundespräsidenten trotzdem vorschreiben zu wollen, wie er denn zu entscheiden habe. Vor allem auf Seiten der CDU/CSU fehlt eine Art elementarer Respekt davor, den Bundespräsidenten einfach seinen Job machen zu lassen. Offensichtlich herrscht die Meinung vor, dass ein von CDU/CSU nominierter Präsident gefälligst in erster Linie seinen Parteifreunden zuhören sollte.
Jüngste Entwicklung in diese Richtung sind die Äußerungen Christian Klars, der mit verwirrten Alt-RAF-Parolen auf sich aufmerksam gemacht hat.
Becksten, Söder und Co. sehen darin einen Grund, ihn für immer wegzusperren. Die Argumentation, dass die von Klar stammende Erklärung einen Mangel an Reue aufweist, ist jedoch unpassend. Im Gegenteil, sie ist, nüchtern betrachtet, der beste Beweis, wieso der Bundespräsident Klars Strafe an die von Brigitte Mohnhaupt anpassen sollte: Klar zeigt, was er ist, ein alter, verwirrter Mann, der den Großteil seines Erwachsenenleben hinter Gittern verbracht hat. Seine Äußerungen beweisen, dass er zwar keinen klaren Gedanken mehr fassen kann, aber sicherlich nicht mehr gefährlich sein dürfte. Würde er darauf abzielen, nach der Haft wieder Terrorist zu sein, wie Teile der Union das in seine Äußerungen hineindichten, so wäre es das Dümmste, was er tun könnte, solche Statements zu geben, anstatt Reue zu heucheln. Der Vorfall beweist: Was Klar braucht ist ein Psychiater, nicht mehr Haft.
Ihn deswegen nicht zu begnadigen, würde einem Akt des Kniefalls des Bundespräsidenten vor den CDU/CSU-Leuten gleichen, denn Gnade bestimmt sich auch dadurch, dass sie auch denen erteilt wird, die eben Feinde sind. Spätestens 2009, wenn die Mindesthaftdauer verstrichen ist, wird ein Gericht Klar, wie Mohnhaupt, nach § 57a StGB, auf Bewährung frei lassen. Auf die zwei Jahre Unterschied kommt es dann auch nicht weiter an. Es wäre ein Zeichen wahrer Größe von Horst Köhler, wenn er die Entscheidung ohne Emotionen zu beachten, auf objektiven Grundlagen fällen würde. Seine Entscheidung wird zeigen, ob er ein Bundespräsident ist oder doch nur ein Politiker.