Brigitte Zypries (SPD), Bundesjustizministerin, ist für mich eine zwiespältige Persönlichkeit und ich weiß meist nicht, ob ich sie mögen oder hassen sollte. Beide Emotionen,
Beifall und
Abneigung halten sich wohl irgendwie die Waage. In keiner besonderen Reihenfolge ist heute mal wieder Letzteres bei der täglichen Zeitungs-Lektüre bei mir erregt worden:
Frau Zypries möchte, unterstützt von CDU/CSU, in Zukunft die Bevorzugung von Jugendlichen im Strafrecht in bestimmten Fällen einfach abschaffen. So soll ein 14jähriger Mörder oder Vergewaltiger,
dem das Gesetz in dem Alter nicht einmal die Fähigkeit zuerkennt, selbstständig ein Brötchen zu kaufen, in der Lage sein, genau zu wissen, was er im strafrechtlichen Rahmen tut. Nach dem Vorschlag der Ministerin soll zwar die Höchststrafe von 10 Jahren bestehen bleiben, dem Richter aber das "Erwachsenenwerkzeug" der nachträglichen Sicherheitsverwahrung in die Hände gegeben werden. Theoretisch soll es damit möglich sein, dass ein 14jähriger bis zum Tode inhaftiert bleiben kann, denn lebenslänglich bei der Sicherheitsverwahrung bedeutet nun mal lebenslänglich. Zwar soll nach Ende der regulären Haftzeit und dann jedes Jahr danach per Gutachten festgestellt werden, ob die Maßnahme weiter notwendig ist. Diese "Entschärfung" ist jedoch nur eine Anwendungsregel, die bestenfalls mangelhaft funktionieren kann, weil Menschen nun mal Fehler machen. Außerdem ändert es nichts an der grundsätzlichen Problematik dieser Vorschläge: Sie hebeln den Sinn und Zweck des
JGG aus, indem sie ohne klare Regeln den Richtern Werkzeuge in die Hand geben, die für die Aufgabe ungeeignet sind. Jugendliche Straftäter unter 18 Jahren müssen resozialisiert werden, nicht weggesperrt.
Wenig überraschend sind dagegen die Reaktionen: Der deutsche Richterbund nannte diese Pläne, zu Recht, blanken Populismus. Die bayerische CSU-Justizministerin Merk kritisierte die Pläne ebenfalls: Für sie jedoch sind sie zu spät, zu halbherzig und wohl nicht populistisch genug.
Andere Blogs zu dem Thema: law blog (mit der passenden Bemerkung, dass man auch die wegsperren müsste, die Schuld an dieser Straftätern Verhalten sind)