...wird sich die hessische CDU gedacht haben. Denn die hat, als 7. Bundesland (alle schwarz oder schwarz-gelb regiert), die Einführung von Studiengebühren beschlossen. Obwohl in Art. 59 I 1 HessVerf ziemlich eindeutig steht "In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und
Hochschulen ist der Unterricht
unentgeltlich." Nun hat sich die Union gedacht, das geht schon, steht doch in Satz 4 "Es kann anordnen, daß ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet." Und weil Studenten normalerweise nicht die reichsten sind, bezieht Roland Koch das einfach auf die möglicherweise herrschende wirtschaftliche Lage nach dem Studium. Auf Deutsch: Weil viele Akademiker viel Geld verdienen, können sie auch vorher schon zahlen. Das bedenkt halt nicht, dass es genug Akademiker (wie z.B. Lehrer) gibt, die eben nicht viel verdienen, aber gleich viel zahlen sollen. Und es ist gegen den Wortlaut, denn da steht, "wirtschaftliche Lage (...) gestattet".
Nicht zukünftige wirtschaftliche Lage. Sondern die jetzige. Und die gestattet es eben meistens nicht. Denn Hessen hat, zu ihrem Glück, eine sozialdemokratischere Verfassung als wir Bayern z.B., die, um Beispiele zu nennen, Studiengebühren oder Aussperrung im Streikfall verbietet.
Da auch das Land Hessen erkannt hat, dass diese Argumentation recht wacklig ist, haben sie den Berliner Professor Christian
Graf von Pestalozza angerufen, der, welch Wunder, Studiengebühren super findet. Ich nehm an, er hätte selbst nie Geldprobleme damit gehabt. Aber egal, Graf von Pestalozza argumentiert auf zwei Arten:
- Art. 59 HessVerf könnte nicht mehr unmittelbares Recht sein, sondern zum Programm "mutiert" sein. Das hält er aber selbst für wenig plausibel und wer mag es ihm verübeln. Selbst als "Programm" wäre es eine Vorgabe an die Landesregierung. Und deren Handeln damit eine Programmverfehlung.
- Seine zweite Argumentationslinie zielt darauf ab, dass es um die oben beschriebene zukünftige wirtschaftliche Situation gehen soll. Herr von Pestalozza versucht sich also als Hellseher, der schon vorher weiß, dass jeder Student später genug verdienen wird, um den durch Studiengebühren entstandenen Schuldenberg zu tilgen. Dabei vergisst er halt, dass nicht jeder Student nach dem Studium zum Top-Manager bei Siemens wird. Und auch, dass den Studenten durch Zinsen weitere Schulden entstehen, die mit dem Studium nichts zu tun haben und dadurch doppelte Benachteiligung gegenüber denen herrscht, deren Eltern Geld haben.
Der hessische Staatsgerichtshof muss jetzt also klären, wozu man keine zwei Staatsexamen braucht, sondern nur Augen im Kopf. Nämlich wie man "In allen öffentlichen (...) Hochschulen ist der Unterricht
unentgeltlich" verstehen soll. Hoffentlich haben die Richter auch Augen