...das hat jedenfalls mein Prof heute gesagt. Der Öffentliches Recht Professor (Dr. Peter M. Huber, Mr. KEK und Förderalismusreform-Experte mit 10 Sekunden Tagesschau-Auftritt) wars. Also eigentlich hat's ein Kommilitone gesagt, aber der Prof war happy und hat's fröhlich wiederholt mit einem "Genau!" davor. Also...Professor Huber findet also, dieser Satz sei korrekt.
Leider nur er. Unsere Freunde im Bundesverfassungsgericht legen auch gern mal gegen den Wortlaut des Grundgesetz aus, damit ihre Meinung praktikabel wird. Analysieren wir also mal die heutige Entscheidung knapp.
Wortlaut des Grundgesetzes:
Art. 16 GG
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Meinung des BVerfG:
Die deutsche Staatsangehörigkeit darf entzogen werden, wenn sie erschummelt war. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen auch dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch staatenlos wird.
Erkennen wir den Widerspruch? Eigentlich könnte ich meine Nachhilfeschüler (3. Klasse Grundschule) fragen. Das eine sagt Nein, die anderen sagen nein. Simpel oder? Nun können wir alle natürlich sagen, dass es ganz böse ist, bei der Einbürgerung zu schummeln. Da stimm ich sogar sofort zu. Das ist das Ergebnis, zu dem wir gelangen wollen. Oder genauer: "Wer schummelt, fliegt raus!".
Also sind wir bei:
{Norm des Grundgesetzes} ==={Auslegung der Norm}==> "Wer schummelt, fliegt raus!"
Jetzt fehlt noch: {Norm des Grundgesetzes} und {Auslegung der Norm}. Die Norm ist in diesem Fall klar, Artikel 16 I GG, siehe oben. Die einzige, die sich mit Staatsbürgerschaft und ihren Verlust (bzw dem Verbot des Verlusts), beschäftigt. Ergebnis haben wir, Norm haben wir. Damit sind wir bei:
Art. 16 I GG ==={Auslegung der Norm}==> "Wer schummelt, fliegt raus!"
Dann müssen wir nur noch die Norm so auslegen, dass sie zum Ergebnis passt. Da die Norm nicht zum Ergebnis passt, muss die Auslegung halt eine 180° Drehung machen. Und deshalb wird aus dem Nein ein Ja. Haben wir das alle verstanden? Nicht? Gut, ich auch nicht, aber ich les es mal nach, wenn es verfügbar ist. Die Begründung interessiert mich. Und vor allem die folgenden Artikel, die das Urteil wohl, wie Glykol, in der Luft zerreissen werden...