Wie einige sicher wissen, gibt es in Deutschland weit mehr verrückte Gerichtsfälle denn Euroweb oder Transparency International. In Stuttgart steht nun eine Firma vor Gericht, die sich, mit dem Versand von Anti-Nazi Artikeln, nach Meinung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, der Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar gemacht hat. Namentlich mit Hakenkreuzen, die entweder deformiert oder durchgestrichen sind, um klar zu zeigen, dass man dagegen ist. Man sieht sowas ja häufig bei Demos von linken Demonstranten getragen. Nachdem die Stuttgarter mit der Klage gegen einen Studenten wegen Tragens eines solchen Buttons in zweiter Instanz gescheitert sind (zu Recht), wollen sie nun gegen eine Quelle vorgehen. Argumentation: Ein japanischer Tourist könnte es missverstehen. Wie bitte? Seit wann kann man einen großen roten Kreis mit rotem Strich missverstehen, obgleich das weltweit das Verbotszeichen ist und auch in Japan sicher verwendet wird?
Aber die Stuttgarter haben das Recht auf ihrer Seite, glauben sie zumindest mit Blick auf §86a StGB, welches die Verwendung solcher Symbole, egal in welchem Kontext, verbietet.
Problem ist, wie so oft bei einseitiger Argumentation, dass man aufhört, wenn man was gefunden hat, das passt. Liest man weiter, steht in §86a III StGB dass §86 III und IV entsprechend gelten. Und dann lese man mal §86 III:
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.Interessant, oder? Es ist wohl unstreitig, dass ein Linker, der sowas trägt, es tut, um verfassungswidrige Bestrebungen abzuwehren. Weil dafür geht er ja auf die Straße. Dass die Staatsanwälte in Stuttgart das nicht verstanden haben ist sehr traurig. Ich prophezeihe ihnen eine verheerende Niederlage, wenn sie wirklich bis zum BGH gehen. Ist vielleicht auch besser so.