Wir haben es alle gewusst. Und deshalb sitz ich, in Unterhosen und frisch aus dem Bett (sind ja Ferien), vor dem PC und schreib es, damit, keine Ahnung wer, es lesen kann. Obwohl es wohl jeder schon gehört hat: Das Bundesverfassungsgericht (oder BVerfG) hat heute entschieden, dass §14 III LuftSiG mit dem GG nicht vereinbar und damit nichtig ist. Ich könnte jetzt ausführen, aufgrund welcher Paragraphen etc, aber das langweilt nur.
Jedenfalls, diesen Paragraph hat uns der Otto damals geschenkt, weil er meinte, wenn bei uns jemand ein Flugzeug entführt, dann sollten die Mannen vom Struck (bzw heut vom Jung) hochgehen und den abschiessen. "Feuer frei!" also. Wann man soweit ist, dass entscheidet er dann. Kein Wunder also, dass Dr. iur. Dr. h.c. Hans-Jürgen Papier und seine Truppe in Karlsruhe gesagt haben, Moment, wenn ein Minister hier Leben gegen Leben abwiegt, ist das nicht wirklich fair. Vielleicht schaffen es die Geiseln ja, die Entführer zu überwältigen, dann wär's ja unfair die abzuknallen, weil man sie eh schon für tot erachtet.
Mich interessiert ja brennend, was die Politik zu der Entscheidung zu sagen hat und welche Lösungen jetzt kommen. Warscheinlich schaffen sie einfach die störenden Artikel im Grundgesetz ab, das wären Nr. 1 und 2, die Würde und die freie Entfaltung. Zum Glück ist wenigstens Artikel 1 nicht änderbar. Dann wohl doch ne kreativere Lösung, man darf gespannt sein...