Das Post- und Fernmeldegeheimnis ist unverletzlich! Naja, wenigstens ein wenig. Soweit zum Urteil des BVerfG zum Fall einer zu Unrecht verdächtigten Richterin, bei der die Polizei kurzerhand die Wohnung durchsucht und Verbindungsdaten und E-Mails beschlagnahmte. In ihrem
Urteil erkannte der zweite Senat zwar die Maßnahmen für unrechtmäßig (welch Überraschung), aber eher wegen Unverhältnismäßigkeit. So war die Durchsuchung gemessen an
Artikel 10 des Grundgesetzes vollkommen sauber...Moment mal? D.h. E-Mails und SMS auf meinem Handy fallen nicht unter's Fernmeldegeheimnis? Heisst das wie Zypries so toll sagte, nur die Übermittlung ist geheim, sobald's dann da ist, is es nimmer geschützt? Tolle Art des Schutzes. Nach der Logik kann die Polizei auch private Briefe beschlagnahmen nachdem ich sie gelesen hab, weil dann sind sie ja angekommen. *seufz*