Abmahneritis: Es geht weiter

Ja, liebe Leser, Sie lesen richtig:

Der Kollege Winter – scheinbar getrieben von einer mir nicht erklärbaren Abneigung gegen mich – hat Berufung gegen das Urteil des LG München I vom 03.06.2014 eingelegt, welches ihm Recht gegeben hat, soweit es die Impressumspflicht bei XING betrifft.

Eine Begründung ist der Rechtsmittelschrift – die gleich nach Erhalt des Urteils eingelegt worden scheint – noch nicht beigefügt. Die Frist hierfür beträgt zwei Monate (§ 520 ZPO), läuft also bis 18.08.2014. Sobald es etwas Neues gibt, werde ich an dieser Stelle hiervon berichten.

5 Gedanken zu „Abmahneritis: Es geht weiter

  1. Gibt es eigentlich keine Behörde, die Anwälte stoppt, wenn sie derart entgleisen? Dieser Mann sorgt doch dafür, dass der ganze Stand in Verruf gerät.

  2. Mit derartigen Kapriolen bringt “der Kollege Winter” Ihre gesamte Branche in Verruf. Welch’ eine Bedrohung, wenn man solch einen Anwalt in Unkenntnis dessen Charakters aussucht …

  3. Pingback: Interessante Links und Nachrichten 26.06.2014ff - Pirat Aleks A.

  4. Normalerweise erhält ein eifriger Anwalt einen auf nachstehender Vorschrift beruhenden Beschluss, der gerade eine halbe DIN A4 – Seite füllt ( § 522 II ZPO ):

    “Das Berufungsgericht soll die Berufung durch Beschluss unverzüglich zurückweisen, wenn es einstimmig davon überzeugt ist, dass

    1.
    die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat,
    2.
    die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat,
    3.
    die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert und
    4.
    eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.”

    Die Zurückweisungsquote ist unterschiedlich hoch, in Berlin etwa liegt sie bei vielleicht 90 %, so dass das Anwaltszimmer im Kammergericht geschlossen wurde – es fehlt an Berufungsverfahren.

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