Abmahneritis: Noch keine Entscheidung II

Heute war der Termin beim LG München I wegen dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Kollegen Winter wegen Xing-Impressum.

Das Gericht (in voller Kammer-Stärke) hat sich eingehend mit der Sache befasst, so dass der Vorsitzende lange und ausführlich in die Sache einführte. Den Missbrauchseinwand will die Kammer nicht gelten lassen, auch wenn sie die Aussagen im FAZ-Artikel des Kollegen Winter für nicht besonders vorteilhaft hält. Auch den Verfügungsgrund sieht das Gericht weiterhin trotz der Klageerhebung vor dem örtlich unzuständigen Gericht nicht (wohl weil die Kammer nicht davon ausging, dass die örtliche Unzuständigkeit vorlag).

Bezüglich der weiteren Einwände hat das Gericht ausgeführt, dass sowohl Punkte für als auch gegen den Verfügungsantrag sprächen und die Kammer sich noch weiter beraten muss. Deshalb wurde nicht, wie sonst üblich, nach Ende der Verhandlung eine Entscheidung verkündet, sondern ein Verkündungstermin auf 03.06.2014 bestimmt. Sobald mehr bekannt ist, gebe ich Bescheid.

Ein kleiner Teilerfolg war jedoch, dass das Gericht den Streitwert – anders als vom Kollegen Winter behauptet – auf “nur” 6.000 € bestimmt hat.

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