Nach den tragischen Ereignissen mit der Geiselnahme durch einen Stalker im Ingolstädter Rathaus am Monat, springt natürlich Beate Merk auf den Sommerloch- und Wahlkampfzug auf und fordert eine Verschärfung von § 238 StGB. So sagte sie der Augsburger Allgemeinen:
Es komme aber nicht darauf an, „wie stark ein Opfer seelisch belastet wird“, so Merk. „Es muss reichen, dass die Attacken eines Stalkers geeignet sind, die Lebensführung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen.“
Im § 238 StGB heißt es zur Zeit:
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmtund dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Also genau das, was laut Frau Merk reichen müsse. Entweder ist sie also so inkompetent, dass sie als Justizministerin(!) nicht weiß, was eigentlich in dem Gesetz steht, das sie verschärfen will. Oder sie wollte unbedingt Wahlkampf machen, egal ob es Sinn macht was sie sagt oder nicht. Für mich ist das ein weiteres Zeichen, dass die Frau als Justizministerin vollkommen unbrauchbar ist und ihren Posten wohl nicht ihrem juristischen Können zu verdanken hat. Bayern hätte was besseres verdient als sowas…
PS: Was wirklich nötig wäre, wäre mehr Staatsanwälte und Richter einzustellen, die solche Fälle auch tatsächlich verfolgen. In Bayern fehlen immer noch mindestens 248 Richter und 125 Staatsanwälte, so dass es kein Wunder ist, wenn Täter frei rumlaufen, deren Verfolgung einfach aus personellen Gründen nicht möglich ist. Das wäre mal eine wirkliche Änderung, die Frau Merk bewirken könnte…