Wenn der Staatsanwalt persönlich jede Frage beantworten muss

Die Staatsanwaltschaften – wie alle Behörden – stöhnt gerne über ihre Arbeitsüberlastung. Dass davon einiges hausgemacht ist, relativiert das Mitleid, dass man vielleicht haben möchte aber wieder.

Schreiben von der Staatsanwaltschaft B: Die beantragte Akte liegt zur Abholung an der Pforte bereit. Aufs Aktenzeichen geguckt – ja, das ist schon unser Aktenzeichen und unser Mandant. Nur war die Sache nicht bei der Staatsanwaltschaft A? Mal nachgeguckt in der Akte: Ja, war es. Von dort kam die Akte auch schon mal. Und an diese wurde auch schon eine Stellungnahme geschickt.

Was macht der Anwalt in dieser Situation, modern wie er ist? Richtig, er ruft die Geschäftsstelle an und fragt einfach mal nach, ob denn da Akten von A nach B gewandert sind, weil dann braucht er nicht zur 30 km entfernten Staatsanwaltschaft fahren, um die Akten zu holen. Die Dame am Telefon will helfen, könne dies aber nicht sagen. Die Akten seien ja auch beim Pförtner, da kann man jetzt nicht reingucken. Im System sei nichts. Ihre Lösung: Wir mögen doch ein Fax reinschicken mit der Frage, ob es die gleichen Akten sind. Dann könne sie das dem Staatsanwalt vorlegen.

Wieso man zwei Staatsexamina braucht, um die Frage zu beantworten, habe ich dann aber nicht gefragt. Interessant zu wissen wäre es sicher schon.