Keine bundesdeutsche “Herdprämie” – BVerfG kippt CSU-Projekt Betreuungsgeld

alter-ofen

Mit Urteil vom 21.07.2015 – Az. 1 BvF 2/13 – hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz über die umstrittene “Herdprämie”, wie das 2013 auf Betreiben der CSU eingeführte Betreuungsgeld gern genannt wird, für verfassungswidrig erklärt.
Die Nichtigkeit betrifft die durch dieses Gesetz eingeführten §§ 4a bis 4d BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).

Grund für die Verfassungswidrigkeit waren aber nicht die vielen sachlichen Gründe, die es unsinnig erscheinen zu lassen, gerade diejenigen zu belohnen, die sich der frühkindlichen Integration widersetzen oder mögliche Verletzungen von Grundrechten, sondern schlicht und einfach, dass der Bund hierfür nicht zuständig war. Art. 74 I Nr. 7 GG erlaubt zwar solche Regelungen, aber gem. Art. 72 II GG nur, wenn und soweit “die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.” Dies sahen die Karlsruher Richter nicht als gegeben an.

Um  die entscheidende Frage haben sich die Richter mit dieser Entscheidung daher “drücken” können: