Akten Ping-Pong

ping-pong

Nimmt ein Richter seinen Auftrag im Zwischenverfahren ernst, so kann es schon mal sein, dass er die Akten post-wendend an die Staatsanwaltschaft zurückschickt, weil diese nicht sauber und ausführlich genug ermittelt haben. Dann ist die Nachermittlung angesagt.

Gefällt ihm das Ergebnis der Nachermittlung nicht oder (eher noch) weist ihn der Verteidiger darauf hin, dass das Ergebnis der Nachermittlung von minderer Qualität ist, so schickt er die Akten auch noch ein zweites, drittes, viertes etc. Mal zurück. Vielleicht auch so lange, bis es dem Staatsanwalt zu bunt wird und er einer anderen Erledigung des Verfahrens zustimmt.

In einem solchen Fall wird seit 2012 ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hat sich Zeit gelassen und es auch nicht für erforderlich erachtet, die einzige Belastungszeugin – trotz hohen Alters – richterlich vernehmen zu lassen bevor sie 2014 verstorben ist. Der Richter hat die Akte mehrmals zurück geschickt, weil noch Sachen zu ermitteln waren und simpelste Sachverhalte nicht eigenständig aufgeklärt wurden (z. B. wie die angeblich quasi blinde, vollkommen verwirrte Geschädigte zur angeblichen Tatzeit noch 3 Tageszeitungen lesen konnte und ein Betreuungsverfahren zwei Jahre später mit der Begründung eingestellt wurde, dass keine Betreuung erforderlich sei). Schließlich hat er sie noch zweimal zurück geschickt mit der Bitte um Mitteilung, ob die Staatsanwaltschaft wirklich an der Anklage festhalten wolle.

Die Staatsanwältin wollte leider fleißig Ping-Pong spielen und erklärte, trotz allem an der Anklage festhalten zu wollen. Nun ist wohl abzuwarten, wie das Ganze in der Hauptverhandlung in Verlängerung geht.