Deutsche Rentenvernichterung

Letztes Jahr war zu lesen, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Rekord-Rücklagen gebildet hat. Gestern hat beim SG München ein Fall seinen Abschluss gefunden, den ich mir nur so erklären kann, dass der zuständige Mitarbeiter der DRV offensichtlich meinte, es sei seine Aufgabe, die vorig erwähnten Rekord-Rücklagen durch das Provozieren von Kosten für völlig unnötige Prozesse zu schmälern.

Es ging in der Sache wie so oft um die Statusfeststellung nach § 7a SGB IV. Die DRV hat – vollkommen auf Auto-Textbaustein-Pilot – das Vorliegen einer Beschäftigung bejaht. In der Sache ging es um eine selbstständig tätige Krankenschwester, die bei Bedarf Ärzte bei ambulanten Operationen unterstützt.

Es wurde Widerspruch eingelegt und u. a. dargelegt, dass

  • die Damen zwei Angestellte hat, diese frei einsetzen kann, um ihre Aufträge zu erfüllen,
  • sie frei entscheiden kann, ob sie einen Auftrag annimmt,
  • ihre Tätigkeit weitergeht, wenn die OP zu Ende ist und die Ärzte schon weg sind,
  • sie die Betriebsmittel selbst stellt, einen eigenen Dienst-Pkw hat und ein eigenes Büro,
  • sie das volle Betriebsrisiko dafür trägt, wenn sie mal einen Einsatz nicht erfüllen kann und genauso nicht bezahlt wird, wenn ein Einsatz kurzfristig entfällt
    und
  • sie für mindestens 5 verschiedene Ärzte arbeitet mit denen sie jeweils unterschiedliche Bezahlungen ausgehandelt hat.

Die DRV zeigte sich hiervon unbeeindruckt und erließ einen Widerspruchsbescheid. Dessen Rechtsausführungen fasste der Vorsitzende Richter im gestrigen Termin sinngemäß als “nicht mit der Rechtsordnung in Einklang zu bringen” und “vollkommen lebensfremd” zusammen und geißelte die Praxis, mit Textbaustein-Bescheiden Existenzen wirtschaftlich zu zerstören. Dem Terminsvertreter der DRV blieb nichts anderes übrig als einzuräumen, dass das eindeutig falsch beurteilt wurde und erkannte die Tätigkeit der Krankenschwester als selbstständig an. Die außergerichtlichen Kosten trägt die DRV damit dann auch noch.

Das war natürlich schön zu hören, aber die Klage war aus dem August 2014. An der Mahnung wegen Existenzvernichtung des Vorsitzenden ist also wohl was dran…