Polizeilich verordneter IQ-Test

Jeder, der schon mal einen IQ-Test gemacht hat, wird diese Aufgabenstellung kennen: Man bekommt mehrere Bilder vorgelegt und soll erkennen, welches nicht zu den anderen passt:

house1 house4 house3 schiff house2
a) b) c) d) e)

Auch die Polizei greift gerne auf eine Variante dieses Tests zurück, die sie dann “Wahllichtbildvorlage” nennt. Dabei werden dem Zeugen – der möglicherweise vorher (gemeinerweise) einen Täter beschrieben hat, dessen Beschreibung nicht auf den von der Polizei auserkorenen Verdächtigen passt – Bilder von 8 Personen, inklusive dem Verdächtigen, vorgelegt. Das Bild des Verdächtigen fällt dabei leicht aus der Reihe, z. B. durch Schmuck, Haarlänge, Gesichtsausdruck etc. Wenn der Zeuge nun das Bild sieht, “erkennt” er den Tatverdächtigen sogleich (unterbewusst) wieder – immerhin sieht der ja anders aus als die anderen.

Wer jetzt meint, ich würde mir das ausdenken, dem würde ich gerne die Ermittlungsakte zeigen, die mir vorliegt. Da hatte der Mandant auf dem vorgelegten Foto – anders als zur vermeintlichen Tatzeit – als einziger in der Gruppe der Vergleichspersonen einen prominenten Nasenring und eine Goldkette. Dass die selben Zeugen bei ihrer Befragung einen 15 Jahre jüngeren Mann ohne Nasenring geschildert haben – und somit eigentlich Bilder einer solchen Person hätten gezeigt werden müssen – ist dann auch schon egal.

3 Gedanken zu „Polizeilich verordneter IQ-Test

  1. Ist es zufällig die fünf? (Es ist nämlich fast immer die fünf)

    Ich erkenne die reale Person inmitten der computergenerierten Bilder meist daran, dass sie die einzige ist, die nicht entweder

    a) Gesichtsproportionen hat, die man im realen Leben noch niemals wahrgenommen hat, oder

    b) extrem schielt.

    Aber bei mir gilt auch: Wenn ich den Angeklagten auf den Bildern der Wahllichtbildvorlage erkenne, ohne vorher zu wissen, wie er aussieht, verliert die Vorlage extrem an (Beweis-)Wert.

    • Offenbar scheinen schlecht gemacht Wahllichtbildvorlagen weit verbreitet zu sein …

      Ist es zufällig die fünf? (Es ist nämlich fast immer die fünf)

      Das kann ich so nicht bestätigen. Es ist selten die 1 oder die 8, aber nahezu jede denkbare Position dazwischen habe ich schon erlebt.

      Ich erkenne die reale Person inmitten der computergenerierten Bilder […]

      Computergenerierte Bilder? Das erscheint mir keine kluge Idee zu sein. Üblicherweise sollten Wahllichtbildvorlagen doch wohl mit realen Vergleichslichtbildern erkennungsdienstlich behandelter Personen erfolgen. (Weshalb die Frage “Erkennen Sie eine der Personen?” dann manchmal durchaus ungeahnte Antworten zutage fördert, wenn eine der Vergleichspersonen aus anderen Zusammenhängen bekannt ist …)

      • Zufallszahlen bekommen die fleißigen Beamten hier auch noch hin.

        Computergenerierte Bilder hab ich auch noch nicht gesehen.

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